Rund um die Taverne zum Krug häuften sich in den letzten Wochen verbale und handgreifliche Auseinandersetzungen. Im Fall der Schülerin, die letzten Samstag niedergeschlagen worden sein soll, bleiben aber Widersprüche.Die 16-jährige Schülerin wurde letzten Samstag kurz vor Mitternacht gemäss einer Polizeimeldung von drei Männern «albanischer Herkunft» bewusstlos geschlagen und beraubt. Allerdings gibt es in der Darstellung des Vorfalls nach wie vor Ungereimtheiten. Die Polizei ermittelt noch, wie deren Sprecherin Anita Panzer betont.Sicher ist, dass auch in der Taverne zum Krug, in welche die alkoholisierte junge Frau nach der Tat geflüchtet und noch gute vier Stunden geblieben war, Zweifel am geschilderten Tathergang bestehen. Offenbar herrschten an diesem Abend in der Taverne belagerungsähnliche Zustände. Wirt Christoph Venetz erklärt, eine Gruppe von rund 12 Jugendlichen habe sich vor dem Lokal aufgebaut, üble Drohungen ausgesprochen und versucht, in die Bar einzudringen. Sein Personal habe die Türe verschlossen, er selbst habe mit der «Gang» diskutiert, um die Situation zu entschärfen. «Die Lage war sehr explosiv. Mir bereitet die seit einiger Zeit zu beobachtende Verschärfung des Klimas grosse Sorgen», sagt Venetz.Der Betreiber des «Krug» streitet nicht ab, dass in zwei Fällen junge Gäste nationalistische Parolen skandierten. Sein Lokal sei aber weder ein Treffpunkt für rechtsextreme Gäste noch dulde er solche Aktivitäten im Krug. Auch habe er bislang keine Probleme mit der Polizei gehabt – was die Polizei bestätigt. Die Vorfälle der letzten Wochen hätten sich immer vor dem Lokal aufgeschaukelt.So auch vor zwei Wochen, als ein betrunkener Mann auf der Gasse je nach Darstellung von einem oder mehreren jungen Männern verprügelt wurde, bis Blut floss. Mathieu Haudenschild und Meteo-Moderatorin Sandra Boner, die den Vorfall beobachteten, alarmierten die Polizei: «Die Schläger traktierten den Mann mit Fusstritten an den Kopf», sagt Haudenschild. Der Verprügelte verzichtete auf eine Strafanzeige, die Polizei zog wieder ab. Die Beamten könnten erst ab einer «schweren Körperverletzung» von Amtes wegen tätig werden, sagt Polizeisprecherin Panzer. Bei Tätlichkeiten müsse das Opfer selbst Anzeige erstatten. hu