Liestal – Im Prozess gegen sieben Skinheads in Liestal hat das Baselbieter Strafgericht Gefängnisstrafen zwischen zweieinhalb Jahren und 17 Monaten bedingt ausgesprochen. (rr/sda)
Ein Angeklagter wurde in eine Arbeitserziehungsanstalt eingewiesen.Die sieben 20- bis 23-jährigen Männer gehörten zu einer 15-köpfigen Gruppe aus der rechtsextremen Szene, die 2004 beim Bahnhof Liestal eine Ausländergruppe angreifen wollte und beim Pronto-Shop drei Passanten niederschlug. Das Strafgericht verurteilte sie wegen schwerer Körperverletzung und weiterer Delikte.
In der rund dreistündigen Urteilsverkündigung beurteilte das Gericht das Verschulden der Angeklagten als sehr schwer. Neben den Gefängnisstrafen ordnete es Psychotherapien und Schutzaufsichten an. Unter anderem berücksichtigte es auch, dass die Angeklagten sich inzwischen mehrheitlich von der Szene distanzierten.
Bei der Strafzumessung folgte das Gericht weder durchwegs der Anklage noch der Verteidigung. Der Staatsanwalt hatte für die Mehrzahl der Angeklagten unbedingte Gefängnisstrafen gefordert, die Verteidigung plädierte in den meisten Fällen für bedingte Strafen.