Glarus. – Das Kantonsgericht hat Karl Manner* aus Hombrechtikon und Peter Schilz* aus Rüti ZH vom Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte freigesprochen. Ihr Verteidiger hatte in der Verhandlung vom 17. Dezember argumentiert, seine Mandanten hätten nicht wissen können, dass sie in Glarus Polizisten in Zivil gegenübergestanden seien.
Manner und Schilz sind zwei der rund 30 Rechtsextremen, die am 23. Juni 2007 eine Juso-Kundgebung im Volksgarten angegriffen haben. Nach einigen Scharmützeln wurden die Angreifer von vier Zivilpolizisten und Passanten zurückgedrängt, worauf sie die Flucht ergriffen. Drei der Beamten und weitere Personen wurden dabei verletzt.
Staatsanwalt Stefan Müller hatte in der Verhandlung vergeblich argumentiert, die beiden Angeklagten hätten Erfahrung mit Demonstrationen und deshalb wissen müssen, dass an solchen Anlässen Polizei vor Ort sei. Auch wenn die Polizisten nicht als solche gekennzeichnet gewesen seien, sei für die Angeklagten klar gewesen, wem sie gegenüberstanden.
Schuldig in zwei Punkten
Während das Gericht die beiden Rechtsextremen in diesem Punkt freisprach, verurteilte es sie jedoch wegen Angriffs und Landfriedensbruchs. Dieser Vorwurf wurde angesichts der erdrückenden Beweise auch von der Verteidigung nicht bestritten.
Die Angeklagten selber hatten in der Verhandlung die Ahnungslosen gespielt. Sie hätten vom Aufmarsch der Rechtsextremen nichts gewusst, seien alleine nach Glarus gereist und nur zufällig in die Gruppe geraten. Ausserdem seien sie nur lose mit der rechtsextremen Bewegung in Verbindung.
Der Staatsanwalt beurteilte diese Aussagen als völlig unglaubwürdig. Fotos von den Vorfällen zeigten die beiden als aggressive Akteure. Bei Schilz wurde bei einer Hausdurchsuchung eine Hakenkreuzfahne gefunden, Manner trug im Volksgarten ein Fan-T-Shirt einer bekannten Neonazi-Band.
Hohe Geldstrafen
Die Verteidigung hatte für die beiden Angeklagten eine bedingte Strafe von 42 Tagessätzen à 40 Franken gefordert. Der Staatsanwalt eine ebenfalls bedingte Freiheitsstrafe von 12 Wochen und 1000 Franken Busse. Ausserdem seien die Vorstrafen zu vollziehen.
Die zwei bedingten Vorstrafen im Fall von Karl Manner, ausgesprochen durch das Untersuchungsrichteramt Uznach und die Staatsanwaltschaft Uster, beliefen sich auf sechs Wochen und 21 Tage Gefängnis. Das Kantonsgericht hat diese in seinem Urteil in eine Geldstrafe umgewandelt. Unter Einbezug dieser Vorstrafen wird Manner zu einer Geldstrafe von 223 Tagessätzen à 110 Franken verurteilt, davon 160 Tagessätze bedingt auf vier Jahre. Vollzogen werden also 63 Tagessätze, die den Vorstrafen entsprechen.
Peter Schilz wird bedingt zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 110 Franken und zu einer unbedingten Busse von 1000 Franken verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Das Muster wiederholt sich
Schon früher waren 13 weitere Volksgarten-Schläger per Strafmandat zu Bussen und Geldstrafen zwischen 150 und 180 Tagessätzen verurteilt worden.
Manner wurde ausserdem im Oktober letzten Jahres vom Landgericht Vaduz wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt verurteilt. Er war im September Rädelsführer bei einer Schlägerei zwischen 20 bis 30 bewaffneten Rechtsextremen und türkischstämmigen Besuchern an einem Oktoberfest im liechtensteinischen Mauren. Ein Polizist war bei dem Angriff schwer verletzt worden.
* Name von der Redaktion geändert.