18 Monate für SkinheadsMeilen nur beschränkte Gnade.Autor: Von Erwin HaasMitten in der Nacht auf den 21. März kamen vier Jugendliche in Küsnacht auf die Idee, bei den provisorischen Wohncontainern hinter der Kläranlage „dieAsylanten zu ärgern“. Aus dem ursprünglichen Vorsatz, eine Schlägerei anzuzetteln, wurde schliesslich ein Brandanschlag. Mit dabei waren zwei Küsnachter,ein Deutscher mit dem Übernamen „der Schwab“ und ein gut 16-jähriges Mädchen aus dem Kanton Baselland. Sie gilt als Anstifterin und Haupttäterin undwarf laut Anklageschrift 50 Minuten nach Mitternacht aus dem Dunkeln einen Molotowcocktail in den Flur des Containers. Darauf machten sich alle vier Täteraus dem Staub und stiessen zu Hause mit Bier auf den „gelungenen Schuss“ an.Glück in der UntatFür rund 20 schlafende Bewohner des Küsnachter Asylheims war es Glück im Unglück, dass der „Molli“ nicht den ganzen Container in Brand steckte. Esbrannten nur die Lunte und das Benzin, das aus dem Bierfläschchen in den Gang geflossen war. Aufgeschreckte Bewohner hatten das Feuer rasch gelöscht.Für die beiden 19-jährigen Küsnachter Angeklagten, die beim Anschlag dabei waren, war das „Versagen“ des Brandsatzes Glück bei einer vorsätzlichen Untat.Hätte der Molotowcocktail seine volle Wirkung entfaltet, wären drei Jahre Zuchthaus unbedingt das Minimum gewesen.Jetzt kommen sie mit je 18 Monaten Gefängnis davon, aufgeschoben bei einer Probezeit von vier Jahren. Der Bezirksanwalt hatte den minimalen Strafantraghalbiert, weil es nicht vollendete, sondern nur versuchte Brandstiftung war. Schuldig sind die Skinheads auch der Verursachung einer Explosion, die einzufällig im Gang anwesendes Kind hätte schwer verletzen können, sowie diverser Sachbeschädigungen an Gebäuden in Küsnacht, die sie mit Hakenkreuzenund Sprüchen wie „Nigger raus“ und „Arbeit macht frei“ verunziert hatten.“Fast schon ein Modesport“Die Pflichtverteidiger hatten auf Milde plädiert, die dürftige Beweislage gerügt und darauf beharrt, dass – entgegen der Anklage – vor dem Anschlag keinegezielte Rollenzuteilung stattgefunden habe. Die beiden Burschen hätten spontan bei einer Dummheit mitgemacht und seien als „Mitläufer“ freizusprechen. Das Gericht empfand dieses Verhalten nicht als harmlos. „Es war klar, dass bei einer solchen Übung alle vier Beteiligten nötig waren, damit diese Tat zurAusführung kam“, sagte der Richter. Den beiden Burschen, die beide keine leichte Jugend hatten, ohne Vater und teils in Heimen aufwuchsen, konnte zwarkein politisches Motiv nachgewiesen werden. Doch sie hätten mitgemacht im Wissen darum, dass „der Schwab“ und das Mädchen „Fremdenhasser derscharfen Sorte sind“. Das Resultat sei auch ohne politischen Hintergrund fürchterlich genug. „Wir gehen davon aus, dass Ihnen das endgültig eine Lehre ist,von der Gewalt abzusehen“, sagte der Richter. Anderseits wollte das Gericht „auch ein Zeichen setzen“. Solche Anschläge seien „fast schon ein Modesport“geworden – „von politisch motivierten Tätern oder von solchen, die wie Sie zu wenig studieren“. Das Urteil sei ein Signal, „dass das nicht leicht genommenwird“.Da beide Täter wegen früherer Gewaltanwendung vorbestraft waren, müssen sie 30 Tage Gefängnis bzw. 14 Tage Einschliessung absitzen. Der eine absolviertzurzeit die Rekrutenschule und möchte gern „weitermachen“, der andere will in zwei Jahren seine Freundin heiraten und eine Pflegerlehre beginnen. DieUntersuchung gegen die Haupttäterin im Kanton Baselland ist noch nicht abgeschlossen.