Zürcher SVP-Kantonsrat wegen Rassismus vor Gericht

Bluewin.

SVP-Kantonsrat Claudio Schmid muss sich heute Donnerstag vor dem Bezirksgericht Bülach verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm wegen einer Äusserung auf Twitter Rassendiskriminierung vor.

Vor dem Bezirksgericht Bülach geht es um eine rassistische Tat des Politikers Claudio Schmid. Der Zürcher SVP-Kantonsrat setzte kurz nach dem Attentat von Hanau in der Nähe von Frankfurt am Main einen kompromittierenden Tweet ab. In Hanau hatte am 19. Februar 2020 ein 43-jähriger Mann bei einem Terrorakt neun Menschen mit Migrationshintergrund getötet. Anschliessend tötete der Attentäter seine Mutter und sich selbst.

Am frühen Morgen des darauf folgenden Tages, als die Details und Hintergründe der Tat noch nicht bekannt waren, veröffentlichte Schmid laut Anklageschrift folgenden Text auf Twitter: «In Hanau am «Bosporus» zu Frankfurt kam es offenbar zur grossen Bereicherung. Hat natürlich nichts mit der unkontrollierten Masseneinwanderung zu tun und auch nicht mit importierter Gewalt- und Bandenkriminalität.»

Rechtsextremer Anschlag

Tatsächlich kursierten unmittelbar nach der Tat im Internet Gerüchte über einen Anschlag mit islamistischem Hintergrund. Wie sich später herausstellte, handelte es sich beim Täter jedoch um einen Deutschen. Das Bundeskriminalamt stufte die Tat später als rechtsextrem und rassistisch motiviert ein.

Bis das alles öffentlich bekannt wurde, hatte Schmids Tweet längst die Runde gemacht. Dass er mit der Vermutung, dass ein Ausländer der Täter gewesen sei, falsch lag, ändert gemäss Staatsanwaltschaft nichts an dem Vorwurf der Rassendiskriminierung.

Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafe

Indem er die Tat als «Bereicherung» bezeichnet habe, habe er sämtlichen Menschen mit Migrationshintergrund die Existenzberechtigung abgesprochen, heisst es in der Anklageschrift. Mit «Bosporus» habe er zudem Bezug auf Personen aus der Türkei genommen.

Insgesamt soll er mit seiner Äusserung andere Personen in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Art und Weise herabgewürdigt haben. Dafür fordert die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 110 Franken, sowie eine Busse von 2500 Franken. Die Geldstrafe soll nur bedingt vollzogen werden bei einer Probezeit von vier Jahren. Hinzu kommen Kosten in der Höhe von 1500 Franken.

leph, sda