Die St. Galler Kantonspolizei hat einRechtskonzert, das am kommenden Samstag irgendwo in der Schweizstattfinden soll, präventiv verboten. Der organisierenden Pnos wurdeeine entsprechende Verfügung zugestellt.
Man habe Kenntnis davon erhalten, dass die ParteiPnos am kommenden Samstag «ein Rechtskonzert in der Schweiz» plane,teilte die St. Galler Kantonspolizei mit. Bisher ging kein Gesuch umeine Bewilligung ein. Der konkrete Ort soll erst kurzfristigbekanntgegeben werden.
Die Polizei verbietet nun die Durchführung derVeranstaltung im Kanton St. Gallen, «um die Wahrung der öffentlichenSicherheit und Ordnung zu gewährleisten». Dem Parteipräsidenten der Pnos sei eine entsprechende Verfügung zugestellt worden.
Demonstranten der Gegenseite
Erfahrungsgemäss würden bei Anlässen rechts- oderlinksextremer Kreise Demonstranten der jeweiligen Gegenseitemobilisiert, «weshalb mit einer Auseinandersetzung gerechnet werdenmuss», heisst es in der Mitteilung.
Pnos-Präsident Dominic Lüthard zeigt sich vomVerbot unbeeindruckt. «Wir führen das Konzert durch, wo immer wir esgeplant haben. Das kann auch im Kanton St.Gallen sein», sagt er zum «St. Galler Tagblatt». Seiner Ansicht nach habe das Konzertverbot «weder Hand noch Fuss».
Die St. Galler Polizei und Staatsanwaltschaftwaren letzten Herbst in die Kritik geraten, weil sie am 15. Oktober einvon Rechtsextremen organisiertes Konzert in Unterwasser mit rund 5’000Teilnehmenden nicht verhindert hatten.
Kein Strafverfahren
Eine Woche danach war an einer Pnos-Veranstaltungin Kaltbrunn ein Musiker aufgetreten, für den für die Schweiz einEinreiseverbot galt. Die Polizei hatte ihn erst nach dem Konzert an dieGrenze verfrachtet.
Im Dezember teilte dann die Staatsanwaltschaftmit, dass sie im Zusammenhang mit dem Aufmarsch der Rechtsradikalen inUnterwasser kein Strafverfahren eröffnen werde. Es hätten sich keineAnhaltspunkte für strafbares Verhalten finden lassen. (woz/sda)
(Erstellt: 10.01.2017, 09:11 Uhr)