Wie man Kritiker mundtot macht

Beobachter

Wie man Kritiker mundtot macht

Die Sturheit hat System: Als in der Emmentaler Provinzhauptstadt Burgdorf eine Familie von Rechtsextremen brutal niedergeschlagen wird, erstattet die Kantonspolizei Anzeige wegen Raufhandels gegen alle Beteiligten ­ auch gegen die Opfer, die teils schwer verletzt wurden (Beobachter Nr. 13); sie hatten sich kritisch geäussert zum Vorgehen der Polizei, die trotz zahlreichen Indizien einen rechtsextremen Hintergrund des Überfalls vehement abstreitet. Fragt sich nur, auf welcher Informationsgrundlage: Die Beamten hatten es unter anderem versäumt, die Personalien aller Personen aufzunehmen, die am Tatort anwesend waren.

Nun ist der Anwalt der attackierten Musikerfamilie dran: Weil Daniel Kettiger den Untersuchungsbehörden öffentlich Einseitigkeit und Verfahrensfehler vorgeworfen hat, muss er nun eine Klage wegen Verletzung der Berufsregeln gewärtigen. Dabei tat Kettiger nur das, wofür er bezahlt wird: seine Mandanten vor (Vor-)Verurteilung schützen.

Viel zu befürchten hätte der Burgdorfer Fürsprecher, der wiederholt Opfer rechtsextremer Gewalt vertreten hat, im Normalfall nicht: Zwei Drittel aller Anzeigen bei der Anwaltskammer des Berner Obergerichts werden jeweils ohne Disziplinarverfahren erledigt, in nur 20 Prozent aller Meldungen kommt es zu einem Verweis. Doch die geheime Anzeige gegen den Anwalt wurde publik, bevor die Anwaltskammer darüber befinden konnte. Fatal für einen Juristen, dessen Kerngeschäft die Beratung öffentlicher Verwaltungen ist ­ schliesslich steht sein Ruf auf dem Spiel.

Bei der Kantonspolizei gibt man sich in der Angelegenheit zugeknöpft und will die Sache nicht weiter kommentieren. «Wir harren der Dinge, die da kommen», sagt Mediensprecher Jürg Mosimann kryptisch. Kritikfähigkeit scheint keine polizeiliche Tugend zu sein.