Wie geht rot-grüne Erinnerungspolitik?

Republik.

Die Stadt Zürich hat jahre­lang alle Forderungen nach Provenienz-Abklärungen der Bührle-Sammlung abgeblockt. Und macht weitere Versuche, ihre Verantwortung kleinzureden.

Der Bührle-Skandal am Kunsthaus in Zürich ist ein politisches Erdbeben. Er hat Positionen und Front­linien durcheinander­gewirbelt, zum grössten globalen PR-Desaster in der Geschichte Zürichs geführt, Empörung ausgelöst, öffentlichen Druck aufgebaut.

Der Skandal hat aber auch viel Positives bewirkt: Eine intensive Debatte ist in Gang gekommen. Und jetzt wird gehandelt.

In kürzester Zeit hat sich erstaunlich viel bewegt, auch wenn der Epochen­wechsel noch nicht ganz überall angekommen ist: Die Bührle-Stiftung und die bisherige Kunsthaus­direktion demonstrierten am 15. Dezember 2021 an einer Medien­konferenz auf eindrückliche Weise, dass sie nicht bereit sind, sich der historischen Verantwortung mit neuer Ernsthaftigkeit zu stellen. Allerdings lassen die empörten Reaktionen der Öffentlichkeit wenig Zweifel daran, dass die Zeiten, in denen ein solches Agieren ohne Folgen blieb, an ein Ende kommen dürften.

Entscheidend ist, dass die Politik einen Kurs­wechsel vollzogen hat. Stadt und Kanton Zürich haben sich auf eine Reihe von Massnahmen verpflichtet, die noch vor kurzem undenkbar erschienen.

Eine neue Ära

Dazu gehört, dass die politisch Verantwortlichen eine unabhängige Überprüfung der Bührle-Provenienz­forschung angeordnet haben. Sie unterstützen die Einrichtung einer beratenden Kommission für die Restitution von NS-verfolgungs­bedingt entzogenen Kunst­werken. Der Leih­vertrag zwischen Kunst­gesellschaft, Bührle-Stiftung und Bührle-Familie soll offengelegt und neu verhandelt werden. Zudem soll der Subventions­vertrag zwischen der Stadt Zürich und dem Kunsthaus Provenienz­forschung nun zur Pflicht erheben (der neue Vertrag wurde schon vor der Eröffnung des Erweiterungs­baus aufgegleist, konnte aus nicht kommunizierten Gründen bis heute jedoch nicht unterzeichnet werden).

Auch vom Krisen­management des Kunsthaus­direktors Christoph Becker und des Bührle-Stiftungs­direktors Lukas Gloor haben sich die politischen Instanzen inzwischen merklich distanziert.

Findet also ein Paradigmen­wechsel statt?

Die Republik hat als erste öffentliche Stimme im Zusammen­hang mit dem Bührle-Skandal die Institutionalisierung einer beratenden Kommission gefordert. Sie ist bereits im November zum Schluss gekommen, dass ein zügiger Rücktritt von Direktor Becker in der heutigen Lage hilfreich wäre. Auch für die Offenlegung des Leih­vertrags hat die Republik plädiert. Zahl­reiche Medien und Exponenten der Wissenschaft vertreten heute diese Positionen.

Stadtpräsidentin Corine Mauch betont zum einen, dass sie die öffentliche Debatte sehr begrüsse und schon immer unbedingt fördern wollte, beklagt sich andererseits aber darüber, dass die Auseinander­setzung so «heftig» geworden sei. Diese Haltung ist nicht widerspruchs­frei: Erst nachdem sich die öffentliche Kritik mit grosser Heftigkeit artikuliert hatte, sind die heutige Debatte und die politische Handlungs­bereitschaft überhaupt entstanden.

Allerdings ist es richtig, dass in der Bericht­erstattung auch Fehler passiert sind – wovon die Republik nicht ausgenommen ist.

In Teil 1 der Serie «Bührle-Connection» kamen wir zum Schluss, dass es im Leih­vertrag eine Klausel geben müsse, welche es der Stadt untersagen soll, aus eigener Initiative die Provenienzen der Bührle-Stiftung untersuchen zu lassen. Diese Schluss­folgerung kann wohl nicht zutreffen, dafür entschuldigen wir uns. In der aufgeladenen komplexen Debatte um den Skandal sollten sich alle darum bemühen, so präzise wie möglich zu sein. Und Falsches offen zu korrigieren.

Zwar gab es eine vertragliche Vereinbarung zur Zuständigkeit für Provenienz­forschung zwischen der Kunst­gesellschaft und der Bührle-Stiftung, aber nicht mit der Stadt. Trotzdem schien sich die Stadt­regierung eisern an ein Agreement zu halten – das offenbar nur informell geblieben ist. Was bedeutet das genau für den Kunsthaus-Deal? Dazu später mehr.

Jetzt, da die Dinge sich bewegen, sollte primär um adäquate Lösungen gerungen werden. Allerdings wird man aus dem Versagen vor der Geschichte – für welches die ungenügende Aufarbeitung der Entstehungs­bedingungen der Bührle-Sammlung steht – die richtigen Lehren erst dann ziehen, wenn auch die Geschichte dieses Versagens wirklich erzählt ist.

Mauch vs. Mauch

Wie ist es gekommen, dass eine öffentliche Investition von gegen 150 Millionen Franken in ein Reputations­desaster mündet? Warum steht 20 Jahre nach Abschluss der Bergier-Berichte erneut der Verdacht im Raum, erinnerungs­politische Verantwortung bleibe hierzulande ein ewiges Lippenbekenntnis?

Das Vertrauen muss wiederhergestellt werden: das Vertrauen in den Aufklärungs­willen der politischen Instanzen; das Vertrauen in die Bührle-Provenienz­forschung; das Vertrauen in das Kunsthaus Zürich. Das kann nicht geschehen, ohne zu klären, wie die Stadt Zürich den erinnerungs­politischen GAU produziert hat.

Dass Stadtrats- und Gemeinde­rats­wahlen anstehen, macht die Sache nicht einfacher. Die Bührle-Stiftung im Kunsthaus ist momentan das Thema, welches das grösste Potenzial hat, die Stadt­präsidentin, die für das Dossier zuständig ist, politisch zu beschädigen. Für Wahrheits­findung ist das keine optimale Ausgangssituation.

Allerdings gibt es einen Umstand, der die Aufarbeitung des Bührle-Skandals begünstigen sollte: Corine Mauch ist vollkommen ungefährdet. Ihre Nicht-Wiederwahl in den Stadtrat ist undenkbar, für das Amt der Stadt­präsidentin existiert noch nicht einmal ein Gegenkandidat. Diese Unantastbarkeit sollte für Entspannung sorgen. Mauch könnte sich hinstellen und sagen: Wir haben schwere Fehler gemacht. Wir wollen einen klaren Kurs­wechsel vollziehen, der Sache zuliebe. Vorderhand ist davon nicht sehr viel zu spüren.

Das führt zu einer seltsamen Situation. Heute hat Corine Mauch eigentlich nur noch eine ernst zu nehmende Gegnerin: die Corine Mauch von gestern.

Ihre Handlungen und Aussagen von gestern, die immer wieder in so auffallendem Gegensatz stehen zu vielem, was sie heute für richtig erklärt – und die dennoch immer angemessen und richtig gewesen sein sollen. Es wäre wichtig, dass die erinnerungs­politische Glaub­würdigkeit der Stadt­regierung wieder hergestellt wird. Der Versuch, das Bührle-Desaster zu beschönigen, wird diesen Prozess nicht voranbringen.

In zwei grossen Interviews in der NZZ und im «Sonntags­Blick» hat die Stadt­präsidentin nach dem Jahres­wechsel zu den Vorgängen um die Bührle-Stiftung Stellung genommen. Es wird ein Bild gezeichnet, das sich gegenüber den Tatsachen beträchtliche Freiheiten herausnimmt.

Schauen wir noch einmal zurück.

Die nicht gehörte Kritik

«Die Sammlung ist ins Kunst­haus übergeführt worden, wie von uns geplant und vom Volk genehmigt.» So lautet der erste Satz des NZZ-Interviews. Er blendet zurück an den Ursprungs­moment des heutigen Bührle-Skandals. Doch er macht bereits eine zwar nicht falsche, aber irre­führende Aussage.

Über die Überführung der Bührle-Stiftung ins Kunsthaus ist nie abgestimmt worden, lediglich über den Kredit für den Kunsthaus-Erweiterungs­bau. Zwar hätte damals aus Anlass der Abstimmung eine breite Debatte über die Sammlung der Bührle-Stiftung und ihren Transfer ins öffentlich subventionierte Kunst­haus stattfinden können und stattfinden müssen. Es erhoben sich im Vorfeld auch zahlreiche kritische Stimmen, die über dieses Thema eine Debatte in Gang bringen wollten. Die Stadt­regierung jedoch hat grosse Anstrengungen unternommen, um diese Diskussion so marginal wie möglich zu halten. Die Behauptung, man habe von Anfang an die erinnerungs­politische Auseinander­setzung aktiv gesucht und «diese auch gewünscht», wie Corine Mauch in der NZZ behauptet, ist nicht zutreffend.

Sehr beredt legt von dieser Tatsache bereits die Vorlage des Stadtrats Zeugnis ab, mit welcher der Gemeinde­rat den 88-Millionen-Franken-Kredit plus eine Erhöhung der jährlich wieder­kehrenden Betriebs­kosten um 7,5 Millionen Franken für den Erweiterungs­bau abgesegnet hat. Das Dokument umfasst 17 Seiten, zahl­reiche Planungs-, Budget- und Termin­details, aber auch Äusserungen wie diese: «Das kulturelle Angebot trägt wesentlich zur Standort­attraktivität der Stadt Zürich bei. Das Kunsthaus nimmt dabei eine zentrale Funktion ein.»

Der standort­politische Ehrgeiz, der mit der Kunsthaus-Erweiterung verbunden war, schien kaum noch Grenzen zu kennen: «Zahlreiche Städte in der Schweiz und in Europa vermochten sich durch heraus­ragende Museums­bauten zu profilieren», heisst es weiter in dem Dokument. «Erwähnt werden können hier etwa die Fondation Beyeler in Riehen, das Klee­zentrum in Bern, die Tate Modern in London oder das Guggenheim-Museum in Bilbao. Mit der geplanten Erweiterung kann das Kunsthaus Zürich seine internationale Bedeutung festigen.»

Und die Bührle-Sammlung? Sie wird nur ganz am Rand erwähnt, unter anderem in dem Satz: «Ohne Erweiterungs­bau mit neuen Sammlungs­räumen fehlt der notwendige Raum, um die Kooperation mit der bedeutenden privaten Sammlung E. G. Bührle einzugehen und der Öffentlichkeit den Schwer­punkt der französischen Kunst des 19. Jahr­hunderts zu präsentieren.» Von historischer Vorbelastung, von Raubkunst, vom Willen zur Auseinander­setzung, vom Wunsch, die Bührle-Sammlung zu integrieren, um sich der historischen Verantwortung zu stellen, steht im Antrag jedoch keine Silbe.

Zu erinnerungs­politischen Auseinander­setzungen ist es im Zürcher Gemeinde­rat allerdings trotzdem gekommen, wenn auch nicht auf Betreiben der Stadt­regierung. Mit bemerkens­werter Klarsicht hat die Links­partei Alternative Liste (AL) sämtliche Fragen, welche heute die Öffentlichkeit in Aufruhr versetzen, schon damals explizit zur Debatte gestellt. In einem Postulat der Fraktion AL vom November 2012 zum Beispiel steht zu lesen:

Solange nicht einwand­frei erwiesen ist, dass sich weder Raub- noch Flucht­kunst im Kunst­haus befindet, setzt sich das Zürcher Kunst­haus, grossem – auch internationalem Druck aus. […] Es reicht nicht, dass die Sammlung Bührle die Provenienz­abklärungen in eigener Sache, intern durchführt. Es braucht eine unabhängige Expertise. Tatsache ist, dass auf der Website der Kunst­sammlung Bührle zwar akribisch alle Hand­änderungen zu den Bildern aufgeführt werden, jedoch die Umstände, die zu den Hand­änderungen geführt haben, im Dunkeln bleiben.Postulat GR Nr. 2012/438 der AL vom 21.11.2012.

Besser als mit diesem Postulat von 2012 könnte man den heutigen Diskussions­stand kaum zusammenfassen.

In der Antwort auf das Postulat tut die Stadt­regierung jedoch, was sie in der Folge so häufig tun sollte: sich mit Verve zur «historischen Wahrheits­findung» bekennen – und den Forderungen ausweichen. «Es ist bekannt, dass die Provenienz­forschung, welche die Stiftung Sammlung Bührle betreibt, in Fach­kreisen als vorbildhaft gilt», so die Stadt­regierung. «Wissenschaftliche Ergebnisse – und als solche ist Provenienz­forschung zu betrachten – gewinnen an Wert und Aussage­kraft, wenn sie von aussen­stehenden Fach­leuten überprüft werden können. In diesem Sinne hat die Stiftung Sammlung Bührle ein ureigenes Interesse an einer aussen­stehenden Überprüfung ihrer bisherigen Forschung.» Hier wird atem­beraubende Argumentations­akrobatik betrieben: Die Bührle-Stiftung soll ein ureigenes Interesse an einer aussen­stehenden Überprüfung haben – und genau deshalb muss eine aussen­stehende Prüfung offenbar nicht stattfinden.

Doch nicht nur in der AL, auch in der Gemeinde­rats­fraktion der SP gab es vereinzelte Stimmen, insbesondere diejenige von Christine Seidler, welche die Stadt schon 2010 mit Vorstössen auf ihre Aufarbeitungs­pflichten fest­legen wollten. Auch Seidler wird beschwichtigt mit dem Argument, eine Prüfung der internen Bührle-Forschung sei gar nicht nötig aufgrund der Tatsache, «dass sowohl die Stiftung Sammlung E. G. Bührle wie das Kunst­haus Zürich kein Interesse daran haben, Fakten zu verbergen. Sollten prekäre Fakten auftauchen, schadet das der Stiftung und dem Kunst­haus Zürich selber.» Aus heutiger Sicht bestätigt sich dieses Argument, wenn auch etwas anders als damals intendiert: Der Schaden ist inzwischen eingetreten.

Zu den bitteren Pointen der Bührle-Saga gehört im Übrigen auch, dass Christine Seidler vor einem Monat, auf dem Höhepunkt des Bührle-Skandals, definitiv aus dem Zürcher Gemeinde­rat ausgeschieden ist. Die einzige SP-Gemeinde­rätin, die sich über lange Jahre konsequent für einen verantwortungs­vollen Umgang mit der Bührle-Sammlung engagiert hat und keine Hemmungen zeigte, den Stadtrat immer wieder herauszufordern, wurde von der Stadt­zürcher SP für die kommenden Wahlen nicht mehr aufgestellt.

Unter Ausschluss der Vergangenheit

So weit der politische Prozess im Zürcher Stadt­parlament. Aber, so kann man einwenden, die Debatte definiert sich weniger durch das Tauziehen im Gemeinde­rat als durch die öffentliche Auseinander­setzung. Diese hat durchaus stattgefunden, es kam im Vorfeld des Urnen­gangs sogar zu einer abgewiesenen Stimm­rechts­beschwerde und schliesslich mit einem Ja-Anteil von 53,9 Prozent zu einer relativ knappen Annahme des Erweiterungs­baus. Schon im damaligen Abstimmungs­kampf (und bei der Stimm­rechts­beschwerde) stand jedoch die Frage im Vorder­grund, ob der Stadtrat seinen Informations­pflichten angemessen nachgekommen war. Die offizielle, von der Stadt herausgegebene Abstimmungs­zeitung für die Kunst­haus-Erweiterung wirft auch aus heutiger Perspektive ein paar Fragen auf.

Erste Überraschung: In der Kurz­zusammen­fassung der Vorlage kommt in der Abstimmungs­zeitung der Reizbegriff «Bührle» erst gar nicht vor. Die Rede ist lediglich von «namhaften Privat­sammlungen», für die mit dem Neubau Platz geschaffen werden soll. Zweite Überraschung: Im Text der Broschüre finden sich zum historischen Belastetsein der Bührle-Stiftung exakt zwei Sätze. Es lohnt sich, sie zu zitieren:

Die Stiftung Sammlung E. G. Bührle hat sich in den vergangenen Jahren intensiv in der Aufarbeitung der Entstehungs­geschichte ihrer Sammlung engagiert. Die Präsentation der Werke der Stiftung in der Kunsthaus-Erweiterung wird von den Erkenntnissen dieser Provenienz­forschung flankiert und informiert die Besucherinnen und Besucher über die historischen Zusammen­hänge auf angemessene Art.Abstimmungszeitung Stadt Zürich, 19. September 2012.

Kein einziges Wort dazu, worauf diese Provenienz­forschung sich bezieht, um welche historischen Zusammen­hänge es sich handelt, wie Bührle sein Vermögen gemacht hat, in welchem Kontext er die Kunstwerke erstand. Nichts.

Statt der Begriffe «Zweiter Welt­krieg», «Raub­kunst», «NS-Verfolgung», «Waffen­händler», «jüdische Sammler» findet man in der städtischen Informations­broschüre Formulierungen wie «Positionierung Zürichs als Kultur­stadt», «das grösste Kunst­museum der Schweiz», «dynamisches Wettbewerbs­umfeld», «wichtigster europäischer Stand­ort für den Impressionismus nach Paris». Bereits ein flüchtiger Blick auf diese amtliche Publikation bestätigt auf erdrückende Weise die These, die Erich Keller in seinem Buch «Das kontaminierte Museum» so überzeugend entwickelt hat: Für die Stadt­regierung hatte das Standort­marketing absolute Priorität. Alles andere war sekundär – und wurde deshalb so weit als irgend möglich aus der öffentlichen Debatte herausgehalten.

Die Erinnerungs­politik sollte nicht zu einem zentralen Thema werden. Obwohl es Beobachterinnen gab, die einen luziden Blick auf die belastete Sammlung hatten und bereits damals vor unbedachten Abenteuern warnten. Und obwohl eigentlich allen Beteiligten hätte klar sein müssen, dass die Sammlung des Waffen­händlers Bührle – des mit Abstand stärksten Symbols für das moralische Versagen der Schweiz im Zweiten Weltkrieg – nur dann in ein öffentlich finanziertes Museum überführt werden kann, wenn eine schonungslose Aufarbeitung gemacht und eine intensive Debatte geführt wird. Allerdings können auch Gründe geltend gemacht werden, die das damalige Verhalten der Stadt­regierung mindestens nachvollziehbar werden lassen.

Die Bührle-Provenienz­forschung war in den voran­gehenden Jahren von der Stiftung mit beträchtlichem Aufwand betrieben worden und erfüllte einen höheren Standard, als man das von den meisten öffentlichen Sammlungen in der Schweiz im Jahr 2012 hätte behaupten können. Ihre Defizite waren zwar schon damals offen­kundig, aber im Vergleich zum Stand der Erforschung anderer Sammlungen erschien sie dennoch äusserst fortschrittlich. Der vollständig publizierte Katalog der rekonstruierbaren Hand­änderungen setzte neue Standards. Die Stadt hat sich deshalb immer auf die Behauptung gestützt, dass die Provenienz­forschung bei Bührle den höchsten Ansprüchen gerecht wird. Das war zwar schon 2012 eine gewagte Hypothese, doch es gab Argumente für diesen Vertrauensvorschuss.

Hinzu kam, dass auch die Haltung der Öffentlichkeit damals eine andere war.

Es war leichter, die historische Belastung der Bührle-Stiftung aus der öffentlichen Debatte ein Stück weit heraus­zuhalten – ganz einfach, weil sie die Bürger weniger stark beschäftigte. «Ich stelle fest, dass eine gesellschaftliche Debatte nicht stehen bleibt. Wir befinden uns heute, zehn Jahre später, an einem anderen Punkt», gibt Stadt­präsidentin Mauch im «SonntagsBlick»-Interview zu bedenken. Es ist unbestreitbar, dass sich gesellschaftliche Erwartungen verändern, und es ist normal, dass während eines politischen Prozesses, der mehr als ein Jahrzehnt in Anspruch nimmt, sich die Beurteilungs­grundlagen verschieben.

Allerdings gibt das noch keine Antwort darauf, wofür rot-grüne Erinnerungs­politik in Zürich stehen soll. Will man vorangehen und das Geschichts­bewusstsein stärken? Nimmt man die Wissenschaft ernst? Ist historische Verantwortung für die eigene Agenda relevant? Oder begnügt man sich damit, immer dann, wenn die öffentliche Meinung sich gewandelt hat, die unausweichlich gewordenen Konzessionen zu machen?

Ein unzweideutiger Positions­bezug wäre wichtig, gerade weil die Debatte im Fluss bleibt. Nach der Abstimmung über den Erweiterungs­bau änderte sich die Lage jedenfalls rasch.

Das unbelehrbare Zürich

2014 ging das Gurlitt-Legat – der schwer kompromittierte Nachlass des NS-Kunst­händlers Hildebrand Gurlitt – ans Kunst­museum Bern, und 2015 erfolgte die Publikation des «Schwarz­buch Bührle». Die Problematik des Nazi-Kunst­raubs begann, in der öffentlichen Wahrnehmung einen grösseren Platz einzunehmen.

Das Berner Museum begriff, dass es nur mit einer Strategie der offensiven Aufklärung und Restitution die Gurlitt-Sammlung in die eigenen Bestände aufnehmen konnte. Das «Schwarzbuch» schliesslich bestätigte die Zweifel an der Qualität der Bührle-Provenienz­forschung. Hauptsächlich in dem von Guido Magnaguagno beigesteuerten Kapitel wird eindrücklich vorgeführt, dass die katalogisierten Hand­änderungen zwar nützlich, aber bei weitem nicht ausreichend sind, um die hinter den Gemälden sich verbergenden Biografien und Zwangs­lagen zu erfassen. Spätestens nach der Publikation des «Schwarz­buchs» hätte man sich auch bei der Stadt ein paar Fragen stellen müssen zur Qualität der Bührle-Provenienzforschung.

Das tat man nicht.

Wiederum war es die bereits erwähnte SP-Gemeinde­rätin Christine Seidler, welche die Präsidial­abteilung heraus­forderte. In einem Vorstoss vom Dezember 2015 wollte sie im Anschluss an das «Schwarzbuch» Auskunft über «Möglichkeiten zur Aufarbeitung und Darstellung der historischen Verantwortung der Sammlung sowie Hintergründe zur Provenienzen-Forschung der Kunsthaus-Sammlung». Seidler forderte eine «aktive Provenienz- und/oder Restitutionspolitik».

In einer ersten Phase lässt die Antwort des Stadtrats dann tatsächlich hoffen, dass die Zeichen der Zeit erkannt worden sind. Im Oktober 2016 sagte Corine Mauch gemäss Rats­protokoll in der Debatte zur Interpellation von Seidler:

Der Stadtrat begrüsst eine aktive und transparente Provenienz­forschung. Er fordert sie auch ein und beteiligt sich aktiv daran. Dies gilt auch für die Entstehungs­geschichte der Sammlung Bührle. Wir wollen mit externen Experten und Expertinnen zusammenarbeiten.Protokoll der 121. Ratssitzung, Gemeinderat Stadt Zürich, 26. Oktober 2016.

Das war eine starke Reaktion, die einen klaren Kurs­wechsel versprach, ein offensives Engagement gar. Das Problem ist nur: Getan wurde das Gegenteil.

Als nämlich im darauffolgenden Sommer das Mandat jener unabhängigen Forschungs­gruppe veröffentlicht wurde, welche die Stadt in Reaktion auf das «Schwarzbuch» und den Seidler-Vorstoss lancierte, war alles wieder anders. Die damals ins Leben gerufene Forschungs­gruppe um Matthieu Leimgruber sollte zwar unabhängige Forschungen anstellen – ein Anspruch, dem man in der Folge nicht gerecht geworden ist –, aber die Bührle-Provenienz­forschung wurde explizit aus dem Forschungs­auftrag ausgeschlossen.

Selbst für die Verhältnisse der Zürcher Bührle-Wirrungen ist das ein verblüffender Vorgang: Kritik an der Provenienz­forschung wird von der Stadt­präsidentin mit der verständnis­vollen Zusicherung von unabhängiger Provenienz­forschung aufgefangen. Und dann wird zu diesem Zweck eine Forschungs­gruppe ins Leben gerufen, die Provenienz­forschung explizit nicht betreiben darf. Was wurde hier gespielt?

Es ist ein mysteriöser Vorgang, der nicht nur als Fehl­leistung der Stadt erscheint, sondern eben auch die Republik zu einem Fehlschluss verleitet hat. Wir haben behauptet, die bisherige Weigerung der Stadt Zürich, sich eigenständig um Provenienz­forschung zu kümmern beziehungs­weise die Leimgruber-Forschungs­gruppe zu Provenienz­forschung zu autorisieren, könne sich nur daraus erklären, dass es im Leihvertrag eine Bestimmung gebe, welche es der Stadt untersage, eigenständige Provenienz­forschung zu betreiben, bis die Bührle-Säle im Kunsthaus eröffnet sind. Diese Aussage ist, wie schon angemerkt, aller Voraussicht nach nicht zutreffend.

Letzte Gewissheit wird sich zwar erst schaffen lassen, wenn der Leih­vertrag endlich offengelegt ist – seine Veröffentlichung ist schon länger angekündigt, scheint aber auf nur schwer zu überwindende Hindernisse zu stossen –, doch nach heutigem Kenntnis­stand dürfte die Stadt vertraglich nicht gebunden gewesen sein. Sie ist nämlich nicht Vertrags­partnerin des Leih­vertrags, und ein privat­rechtlicher Vertrag kann dritten Parteien keine rechts­verbindlichen Vorschriften machen. Nur die Kunst­gesellschaft, die Bührle-Familie und die Bührle-Stiftung unterzeichneten den gemeinsamen Vertrag, in dem auch die Zuständigkeit für Provenienz­forschung geregelt ist.

Trotzdem berief sich die Präsidial­abteilung, wie ein Schreiben belegt, das der Republik vorliegt, explizit auf den Leih­vertrag, als sie Maeva Emden mitteilte, dass die Stadt Zürich für Restitutions­forderungen nicht zuständig sei. Maeva Emden ist eine Nachfahrin des jüdischen Kunstsammlers Max Emden, trug für ihre Familie den Anspruch auf Rückgabe eines Monet-Gemäldes aus der Bührle-Sammlung im September 2020 an die Präsidial­abteilung heran – und wurde empathielos abgeschmettert. Corine Mauch liess ausrichten, ihrer Verantwortung unterliege diese Angelegenheit nicht.

Das Antwort­schreiben der Stadt hält zwar korrekt fest: «Die Stadt Zürich als Subventions­geberin ist nicht Partei dieser Vereinbarung [des Leihvertrags]». Aber dennoch soll sich aus der vertraglichen Regelung der Zuständigkeiten ergeben, dass die Stadt sich nicht mit dem Emden-Fall zu befassen hat: «Wir bitten Sie deshalb, sich direkt an die Sammlung E. G. Bührle zu wenden.»

Dass die Stadt­regierung agierte, als wäre sie Teil des Deals zwischen Kunst­gesellschaft und Bührle-Stiftung, ist zwar insofern absolut sinnfällig, als Corine Mauch und ihr damaliger Kultur­direktor im Vorstand der Kunst­gesellschaft sassen. Aber rein juristisch hätte die Präsidial­abteilung wohl jederzeit die Möglichkeit gehabt, eigen­ständige Provenienz­forschungen anzustellen. Sie hätte gekonnt – aber sie wollte nicht.

Zwischen Bührle-Stiftung, Kunst­haus und Stadt­regierung bestand demnach kein vertraglicher, sondern ein informeller Deal. Fest steht jedenfalls, dass die politischen Instanzen an die Provenienz­zuständigkeit der Stiftung nicht rühren wollten, auch nicht, als die Eröffnung des Erweiterungs­baus bereits in grosse Nähe gerückt war. Auch nicht, als die Nachkommen eines jüdischen Flüchtlings direkt um Hilfe baten. Warum, bleibt ungeklärt.

Plötzlich alles anders?

Der mangelnde Wille zu erinnerungs­politischer Intervention ist jedenfalls der rote Faden des stadt­rätlichen Regierungs­handelns in allen Phasen des Bührle-Skandals. Mochte man in einer frühen Phase noch geltend machen, die vermeintliche Qualität der Bührle-internen Provenienz­forschung habe die Stadt­präsidentin davon überzeugt, dass weiter­gehende Anstrengungen ganz einfach überflüssig seien, so wurde dieses Argument in späteren Phasen immer unglaubwürdiger.

Diese Tatsachen sind insbesondere mit Blick auf die heutige Entwicklung relevant. Einen radikalen Kurs­wechsel vollzogen Stadt und Kanton Zürich, als sie am 10. November letzten Jahres eine Medien­mitteilung veröffentlichten und sich plötzlich dazu bekannten, dass die Provenienz­forschung der Bührle-Stiftung unabhängig überprüft werden müsse. Der Positions­wechsel muss sehr abrupt erfolgt sein.

In einem Interview, das die SRF-Sendung «Kultur­platz» kurz vor der Eröffnung der Bührle-Sammlung im neuen Erweiterungs­bau, also Anfang Oktober, durchführte, sagte Corine Mauch jedenfalls noch: «Das ist nicht die Aufgabe der Stadt, von einer privaten Sammlung die Provenienz­forschung durchzuführen oder zu überwachen.» Einen Monat später, nur ein paar Tage nachdem die ehemaligen Mitglieder der Bergier-Kommission eine unabhängige Überprüfung der Bührle-Provenienzen fordern, ist alles anders.

Allerdings halten Stadt und Kanton in ihrer gemeinsamen Medienmitteilung vom 10. November auch fest, dass sie nicht primär sich selber, sondern die Kunst­gesellschaft für zuständig erachten. Sie stehen weiterhin auf dem Stand­punkt, es sei generell nicht an der Politik, sich für weitere Forschung starkzumachen. Und wenn schon nicht die Kunst­gesellschaft, so sollen sich die Universitäten engagieren: «Stadt und Kanton sehen hier in erster Linie die staatlich getragenen Wissenschafts­institutionen in der Verantwortung. Diese sind dafür kompetent und grundsätzlich auch für die Finanzierung zuständig», heisst es in der Medien­mitteilung. Stadt und Kanton würden sich lediglich mit punktueller Anschub­finanzierung beteiligen wollen.

Die grundsätzliche Nicht-Zuständigkeit scheint also weiterhin die Haltung der Zürcher Politik zu bestimmen. Kann man auf dieser Basis die Bührle-Stiftung überhaupt überprüfen lassen? Mit der ständigen Ansage, dass man im Prinzip gar nicht involviert werden will? Soll das die Leit­vorstellung bleiben, wie in Zürich erinnerungs­politische Verantwortung übernommen wird?

Wie gross der Unwille ist, sich zu engagieren, zeigt auch der Budget­prozess im Gemeinde­rat, der dazu führte, dass 500’000 Franken für die Überprüfung der Bührle-Provenienz­forschung gesprochen wurden. Im NZZ-Interview sagt die Stadt­präsidentin: «Wir haben immer gesagt, dass die Stadt Zürich bereit ist, sich finanziell zu beteiligen. Das Parlament hat uns nun in der Budget­debatte eine halbe Million Franken bereit­gestellt.» Stadt­präsidentin Mauch sendet das Signal aus: Wir verhalten uns proaktiv, wir wollen die kritische Auseinander­setzung, wir nehmen Geld in die Hand. Und wieder einmal sind die faktischen Vorgänge etwas anders gelagert. Dieser Kredit wurde nicht bloss «bereit­gestellt». Er musste vom Gemeinde­rat durchgesetzt werden – wie es den Anschein hat, gegen den Willen der Stadtregierung.

So vermerkt es das Gemeinderats­protokoll der zweiten Lesung des Budgets 2022 im letzten Dezember. Die Grüne Fraktion hat in der Rechnungs­prüfungs­kommission den Antrag auf Bewilligung der 500’000 Franken eingebracht und schliesslich im Rat dafür eine Mehrheit bekommen. Der Gemeinde­rat Markus Knauss, der die Begründung für den Antrag im Rat vortrug, machte folgende Bemerkungen: «Wir haben via Rechnungs­prüfungs­kommission die Frage [an den Stadtrat] gestellt, ob Geld für die Forschungs­vorgaben eingestellt ist, die Antwort war ‹Nein›. Es hiess weiter, dass Stadt und Kanton im Austausch mit dem Kunst­haus seien. […] Weiter wurde in dieser Antwort ausgeführt, dass Stadt und Kanton in erster Linie die staatlich getragenen Wissenschafts­institutionen in der Verantwortung sehen. Diese seien nicht nur kompetent, sondern auch für die Finanzierung zuständig.»

Offenbar hätte es Mauch auch noch Mitte November, als diese Anfrage erging, vorteil­hafter gefunden, wenn die Stadt die unabhängige Überprüfung der Bührle-Provenienz­forschung nicht selber hätte aufgleisen, finanzieren und politisch verantworten müssen. Dennoch sagt die Stadt­präsidentin im NZZ-Interview: «Ich stehe auch hin und übernehme für die Stadt Zürich die Verantwortung in diesem Geschäft.» Der Begriff von erinnerungs­politischer Verantwortung scheint weiterhin von enormer Dehnbarkeit zu sein.

Es gibt jetzt Spielraum für neue Lösungen, für die Überprüfung der Bührle-Provenienzen, für eine eidgenössische beratende Kommission in Restitutions­fragen, für einen personellen Neuanfang in der Kunsthaus­direktion, der Kunst­gesellschaft und vielleicht ja auch der Bührle-Stiftung. Ob die Stadt­regierung ein weiteres Mal beschwichtigen will oder endlich den ehrlichen Willen aufbringt, für «faire und gerechte Lösungen» einzutreten – auch dann, wenn es etwas kosten könnte, auch dann, wenn sie sich exponieren müsste, auch dann, wenn ein politischer Preis zu zahlen wäre –, das muss sich erst noch zeigen.