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Die Staatsanwaltschaft im ostdeutschen Gera ermittelt gegen Mitglieder der Rechtsrock-Band «Erschiessungskommando». Im Visier hat sie auch den Schweizer Neonazi Kevin G. Die Ermittlungen in Deutschland werfen Fragen zu einer versandeten Untersuchung der Zürcher Justiz auf.
Christoph Bernet
Kevin G. soll Songs mit Morddrohungen veröffentlicht haben. twitter.com/antifa_bern
Er ist der bekannteste Neonazi der Schweiz: Kevin G, 33 Jahre alt. Auf seiner Schulter prangt ein Hakenkreuz-Tattoo, auf dem Arm die Reichskriegsflagge. Seit Jahren ist er eine Grösse in der Rechtsrock-Szene. Als 17-Jähriger hatte er seinen ersten grösseren Auftritt auf einem Festival im Wallis als Frontmann und Sänger der Band «Amok». Sie ist Teil des internationalen, rechtsextremen Musik-Netzwerks «Blood and Honour» (B&H) und ist unterdessen eine der bekanntesten Neonazi-Bands im deutschsprachigen Raum.
Jetzt ist G. ins Visier der deutschen Strafverfolgungsbehörden geraten. Laut einer Recherche der Sendung «Strg_F» des Norddeutschen Rundfunks NDR ermittelt die Staatsanwaltschaft im thüringischen Gera gegen G. Sie geht davon aus, dass der Zürcher auch der Sänger der «Blood and Honour»-Band «Erschiessungskommando» ist. Die Bandmitglieder treten stets nur vermummt mit Masken auf, ihre Songs tragen Titel wie «An allem sind die Juden schuld» oder «Ist uns doch egal, ob der Neger verreckt».
Speichermedien beschlagnahmt
Auf einem 2016 erschienen Album wird der Politikerin Katharina König-Preuss mit Mord gedroht. König-Preuss sitzt für die Partei «Die Linke» im Parlament des ostdeutschen Bundeslandes Thüringen und engagiert sich stark gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus. Wegen der Morddrohung hatte sie 2016 eine Strafanzeige eingereicht.
Neonazis bei einem Konzert 2016 im Toggenburg. Hier soll auch Kevin G. mit «Amok» aufgetreten sein.
Vier Jahre danach scheint sich die Schlinge um Kevin G. zuzuziehen. Gemäss Informationen von CH Media soll auf Wunsch der Staatsanwaltschaft Gera im Februar 2019 im Kanton Zürich eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden sein. Dabei seien «Speichermedien» beschlagnahmt worden, welche unterdessen nach Gera übersandt und dort ausgewertet werden. Ein Ergebnis dieser Auswertung soll noch nicht vorliegen.
Ermittelt wird laut CH-Media-Informationen wegen Bedrohung, Volksverhetzung, Beleidigung, Verwendung von verfassungswidrigen Symbolen und Urheberrechtsverletzung. Das Bundesamt für Justiz bestätigt auf Anfrage den Eingang eines Rechtshilfeersuchens aus Deutschland «in dieser Sache».
In Zürich verliefen Ermittlungen im Sand
Sollten die ostdeutschen Strafverfolger beweisen können, dass Kevin G. tatsächlich der Frontsänger von «Erschiessungskommando» ist, müsste wohl auch die Zürcher Staatsanwaltschaft nochmals über die Bücher. Denn diese hatte Ende 2018 Ermittlungen in einem ähnlichen Fall ergebnislos eingestellt. Sie befassten sich mit Morddrohungen aus einem 2014 erschienen Album der Band «Mordkommando».
In auf Youtube hochgeladenen Songs drohte die Gruppe unter anderem der Zürcher Stadtpräsidentin Corinne Mauch (SP), dem Fernsehstar Kurt Aeschbacher oder dem Chansonnier Michael von der Heide wegen ihrer Homosexualität mit dem Tod. Die Betroffenen reichten 2016 Strafanzeige ein.
Zürichs Stadtpräsidentin Corine Mauch wurde ebenfalls mit dem Tod gedroht. Ennio Leanza / KEYSTONE
Die Zürcher Ermittler kamen gemäss Recherchen von «watson» allerdings nicht weit. Sie baten die US-Behörden um die IP-Adressen der Personen, welche die Songs auf Youtube hochgeladen hatten. Doch die Amerikaner winkten ab, weil der Inhalt der Songtexte nach ihrer Rechtsauffassung durch die Redefreiheit geschützt ist. Die Täterschaft habe sich auch mit der Auswertung der Videos, deren Metadaten und weiterer Quellen nicht eruieren lassen. Die Zürcher Staatsanwälte legten den Fall deshalb zu den Akten, ohne ein einziges Verhör durchgeführt zu haben.
Sollten ihren Kollegen in Gera der Nachweis gelingen, dass Kevin G. bei «Erschiessungskommando» singt, würde sich ein Wiederaufrollen der «Mordkommando»-Ermittlungen aufdrängen. Denn die Ähnlichkeit der beiden Bands bezüglich Musikstil, Stimme und Auftreten sind unübersehbar. In der Sendung «Strg_F» bestätigt ein Informant aus dem Umfeld von Kevin G., dass dieser in den beiden Bands mitwirkt. Dies stritt Kevin G. im Jahr 2016 jedoch gegenüber dem «Tages-Anzeiger» ab. Die Zeitung berichtete am Freitag bereits über die Ermittlungen in Deutschland.
Mehrfach verurteilter Gewalttäter
Der gelernte Metzger Kevin G. hat ein langes Vorstrafenregister. Mit 20 Jahren verpasste er einem Polizisten einen Faustschlag, 2009 wurde er wegen Textpassagen auf einer «Amok»-CD für Rassendiskriminierung und öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalt verurteilt. 2011 schlug er an einer Messe eine betrunkene Frau bewusstlos, 2012 einem Mann an einer Chilbi einen Zahn aus. Im selben Jahr schlug er einem anderen Besucher vor einer Bar in Jona SG einen Aschenbecher ins Gesicht und trat auf ihn ein, wobei das Opfer doppelten Nasenbeinbruch sowie Quetschungen an Stirn und Brustkorb erlitt.
Die letzte Verurteilung von Kevin G. geht auf einen Polterabend im Juli 2015 zurück. Mit einer Gruppe von Freunden hielt er sich vor einer Bar im Stadtzürcher Quartier Wiedikon auf, als ein orthodoxer Jude vorbeiging. Die Gruppe begann den Mann zu beschimpfen und zu bedrohen. Kevin G. soll laut Zeugenaussagen seinen Arm zum Hitlergruss erhoben und «Heil Hitler» gerufen, dem Mann mit der Vergasung gedroht und ihn angespuckt haben.
Letzte Chance verspielt?
Im Februar 2019 verurteilte ihn das Zürcher Obergericht wegen Rassendiskriminierung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr. Bei den Verhandlungen beteuerte Kevin G., schon länger aus der Band «Amok» ausgetreten zu sein. Das Gericht ermöglichte ihm, die Strafe in Halbgefangenschaft zu absolvieren, damit er nicht aus seinem sozialen Netz fällt. Der Richter sprach von einer «letzten Chance» für Kevin G., die es zu nutzen gelte. Je nach Ausgang der Ermittlungen der Thüringer Staatsanwaltschaft hat G. auch diese letzte Chance verspielt.
Der Anwalt von Kevin G. wollte am Freitag gegenüber CH Media keine Auskunft geben. Anfragen bei den Staatsanwaltschaften in Zürich und Gera sind hängig