Wegen Hitler-Gruss vor Gericht

BaslerZeitung

Rassismus im Militärdienst gilt doch nicht als Privatsache

Bern. Vier Soldaten aus der Sommerrekrutenschule 2005 in Isone (TI) müssen sich nun doch wegen Hitlergrüssen und rassistischen Äusserungen vor Gericht verantworten. Der Untersuchungsrichter hatte noch die Einstellung des Verfahrens beantragt.

Im seinem Schlussbericht hatte er festgehalten, dass die vier Soldaten ? zwei Unteroffiziere und zwei Rekruten ? lediglich unter sich und nicht in der Öffentlichkeit gehandelt hätten. Deshalb könne die Anti-Rassismus-Strafnorm nicht angewandt und das Verfahren nicht weitergeführt werden.

Dass Äusserungen während der Dienstzeit als Privatsache erachtet werden, sorgte für einigen Wirbel, und die Militärjustiz erntete von verschiedenen Seiten Kritik. Auch der Truppenkommandant der Rekrutenschule in Isone stellte sich gegen die Argumentation des Untersuchungsrichters.

Nach dem Begutachten des Schlussberichts sei das Verfahren nun doch nicht eingestellt worden, sagte Frank Zellweger, Sprecher des Oberauditorats, am Montag zu Medienberichten. Im September hätten ein anderer Untersuchungsrichter und der Auditor Anklage erhoben. Die Prozesse beginnen Anfang 2007 vor den Militärgerichten 2 und 4.

Mit dem Vorfall, der sich in der Grenadier-RS im August 2005 in Isone ereignete, beschäftigt sich auch die Fachstelle für Extremismus in der Armee. Sie sollte unter anderem untersuchen, ob die vier Soldaten in der rechtsextremen Szene der Schweiz bekannt sind. Wegen Abwesenheiten konnte bei der Fachstelle am Montag in dieser Sache allerdings niemand Auskunft geben.