St.Galler Tagblatt.
Die Veranstalter der Demonstration gegen das Mediengesetz haben ihre Kundgebung abgesagt. Als Grund geben die Verantwortlichen die starke Mobilisierung der Gegenseite an. Das bestätigt die Stadtpolizei St.Gallen. Folglich wurde die Bewilligung aufgehoben. Die Polizei macht darauf aufmerksam, dass eine Durchführung beziehungsweise Teilnahme an einer nicht bewilligten Demonstration strafbar ist.
Für den morgigen Samstag waren bei der Stadtpolizei St.Gallen zwei Gesuche für Demonstrationen eingegangen. Beide Demonstrationen, eine gegen das Mediengesetz und die andere gegen Rassismus, wurden bewilligt. Wie es in einer Medienmitteilung der Stadtpolizei St.Gallen nun heisst, erfolgte für jene Demonstration gegen Rassismus eine starke Mobilisierung.
«Der Veranstalter der Demonstration gegen das Mediengesetz äusserte wegen der Mobilisierung der Gegendemonstration Bedenken an der Durchführung und hat die Stadtpolizei St.Gallen am Donnerstagnachmittag informiert, dass die Demonstration nicht durchgeführt wird», sagt Dionys Widmer, Mediensprecher der Stadtpolizei St.Gallen, auf Anfrage. «Die Bewilligung ist mit dem Rückzug folglich aufgehoben.»
Die starke Mobilisierung der Demonstranten gegen Rassismus war die Folge der Befürchtung, rechtsradikale Gruppierungen könnten sich unter die Demonstranten gegen das Mediengesetz mischen. So geschehen am 22. Januar 2022 in der Berner Innenstadt. In den sozialen Medien kursierte daher der Aufruf unter dem Titel «Kein Nazi-Aufmarsch in St.Gallen». Ein rechtsextremer Aufmarsch in der Innenstadt dürfe nicht unbeantwortet bleiben, schrieb beispielsweise die SP der Stadt St.Gallen.
Nur eine Demonstration bewilligt
Die Stadtpolizei St.Gallen macht darauf aufmerksam, dass somit lediglich die Demonstration gegen Rassismus bewilligt ist. Anderweitige Demonstrationen oder Platzkundgebungen sind nicht bewilligt und dürfen folglich nicht durchgeführt werden. Die Stadtpolizei betont weiter:
«Bei Durchführung einer illegalen Demonstration oder Teilnahme an einer solchen macht man sich strafbar.»
Auf den sozialen Medien kursieren jedoch weiterhin Aufrufe, trotz der Absage nach St.Gallen zu kommen. «Wir haben Kenntnis davon und beobachten die Situation», sagt Widmer. Er stellt nochmals klar:
«Es ist nur eine Demonstration bewilligt.»
Falls sich dennoch Menschen zu einer illegalen Kundgebung versammeln würden, werde die Stadtpolizei verhältnismässige Massnahmen einleiten.
Falschaussage bei Information über die Absage
Die Absage der Demonstration gegen das Mediengesetz wurde von verschiedenen Organisationen kommuniziert. Dabei wurde teils geschrieben, dass die Stadtpolizei St.Gallen ihre Route zum Schutz der Gegendemonstration angepasst hätte. Dies verneint die Stadtpolizei vehement: «Richtig ist, dass die Routenanpassungen vorgenommen wurden, damit beide Demonstrationen ungestört und sicher stattfinden können. Dies wurde dem Veranstalter der Demonstration gegen das Mediengesetz schriftlich mitgeteilt.» (stapo/tn)