Verwahrung aufgehoben

 

Tages-Anzeiger vom 22.04.2009

Der als Auschwitz-Leugner und Brandstifter bekannt gewordene Ernst Dünnenberger soll nach 14 Jahren Haft aus der Verwahrung entlassen werden.

 

Thomas Hasler

Zürich. – Mit 36 Liter Brennflüssigkeit und einem Zeitzünder hatte Ernst Dünnenberger Ende 1994 sein Haus angezündet. Dass sich darin noch eine ältere, leicht behinderte Nachbarin aufhielt, schien ihn nicht zu stören – zu gross war der Zorn über den Befehl des Eheschutzrichters, er müsse das mit der Ehefrau bewohnte Haus in Neftenbach verlassen. Die Nachbarin konnte sich noch rechtzeitig in Sicherheit bringen. Dünnenberger wurde wegen versuchter qualifizierter Brandstiftung mit drei Jahren Zuchthaus bestraft. Zudem wurde seine Verwahrung angeordnet.

Am Prozess damals vor dem Geschworenengericht zeigte sich, dass Dünnenberger auch bereits minutiöse Vorbereitungen getroffen hatte, um 13 Menschen – darunter seine Ehefrau und 10 Mitglieder der SVP – umzubringen. Er war nämlich aus der SVP ausgeschlossen worden, nachdem er sich bereit erklärt hatte, die rechtsextreme Zeitschrift «Der Eidgenoss» in der eigenen Druckerei herzustellen. Das Blatt war nicht nur regelmässig gespickt mit Hitler-Zitaten, sondern stellte auch wiederholt die Judenvernichtung in Auschwitz in Frage. Laut damaligem psychiatrischem Gutachten lebte Dünnenberger in einer Wahnwelt. Er sei unberechenbar und gemeingefährlich und müsse «hinter dicken Mauern» verwahrt werden.

Nicht mehr gemeingefährlich

Mit der Einführung des neuen Strafrechts musste nun überprüft werden, ob die Verwahrung noch notwendig ist. Sie ist es offenbar nicht mehr – obwohl der mittlerweile 70-Jährige während der ganzen Haft jede deliktorientierte Therapie abgelehnt hat. Laut dem neuen Gutachten leidet Dünnenberger weiterhin an einer paranoiden Persönlichkeitsstörung. Wegen seines hohen Alters und der stark angegriffenen Gesundheit sei die Gefahr weiterer Gewalttaten aber gering. Zu rechnen sei zwar mit erneuten persönlichkeitsverletzenden Äusserungen. Aber dies allein rechtfertige keine Verwahrung.

Weil die Persönlichkeitsstörung behandelbar ist, ordnete das Obergericht im letzten Oktober anstelle der Verwahrung eine ambulante Behandlung und eine Bewährungshilfe an. Denn eine Verwahrung kommt nicht in Frage, solange eine therapeutische Massnahme sinnvoll erscheint. Genau dies bezweifelte die Oberstaatsanwaltschaft, die sich beim Kassationsgericht beschwerte. Das Gutachten begründe nicht, weshalb Dünnenberger plötzlich therapiefähig sein soll. Das Kassationsgericht hielt das psychiatrische Gutachten für plausibel und wies die Beschwerde ab, wie der gestern veröffentlichte Beschluss zeigt. Wann Dünnenberger freikommt, ist unklar. Der Entscheid kann noch beim Bundesgericht angefochten werden.