Basler Zeitung
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Aarau. Bezirksgericht gibt Urteil gegen Pnos-Mitglieder heute bekannt
Franziska Laur
Vor dem Bezirksgericht Aarau standen gestern fünf Mitglieder der rechtsextremen Pnos, die sich wegen mehrfacher Rassendiskriminierung verantworten mussten.
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Unschuldig seien sie, machten die fünf Angeschuldigten vor dem Bezirksgericht Aarau gestern geltend. Die Mitglieder der Partei national orientierter Schweizer (Pnos) mussten sich wegen mehrfacher Rassendiskriminierung verantworten. Bereits im Herbst 2007 hatte das Bezirksamt Aarau die Vorstandsmitglieder wegen Rassendiskriminierung schuldig gesprochen und sie zu einer Geldstrafe verurteilt. Dagegen reichten die fünf Berufung ein. Das 20-Punkte- Parteiprogramm der Pnos habe eine kollektive Schmähung der Ausländer beinhaltet. Auch seien den Ausländern im Parteiprogramm Menschenrechte abgesprochen worden, hatte das Bezirksamt im Jahr 2007 befunden. Das Programm habe zudem zur «Rückführung kulturfremder Ausländer» aufgerufen. Drei der Beschuldigten sind mittlerweile aus dem Pnos-Vorstand ausgetreten, von den Beschuldigten verblieben noch ein Mann und eine Frau im Gremium. Die fünf zwischen 20- und 38-Jährigen präsentierten sich in Aarau adrett bekleidet und mit gewandtem Auftreten. Ihre
beruflichen Tätigkeiten reichten vom Handwerker bis zum Betriebswirtschaftsstudenten. Das zur Debatte stehende Parteiprogramm sei noch unter der Ägide des ehemaligen Parteipräsidenten, dem Fricktaler Jonas Gysin, entstanden. Nachdem die Angeschuldigten Gysin als Vorsitzenden abgelöst hatten, hätten sie im Mai 2006 auch die Änderung des
Parteiprogramms in Angriff genommen. Dieses kommt heute entschärft und mit einem grünen Deckmäntelchen daher, stellt allerdings immer noch fragwürdige Forderungen in Bezug auf die Asyl- und Ausländerpolitik. «Moderner Nationalismus». Der Verteidiger der jungen Leute argumentierte, die Angeschuldigten seien nicht etwa Schläger, sondern Personen mit einer politischen Meinung. Seine Mandanten verfolgten lediglich einen «modernen Nationalismus». In einem Parteiprogramm sei Kritik an der heutigen Politik erlaubt. Er verlangte Freispruch für alle Beschuldigten sowie auch für die vier Exponenten, die vom Bezirksamt zusätzlich wegen des Verkaufs eines Taschenkalenders verurteilt worden waren. Gemäss Bezirksamt wurde in dem Kalender die Kippa, ein Symbol der jüdischen Religion, dem Gesslerhut gleichgestellt. Streitpunkt war auch ein im Internet aufgeschalteter Text: Es gebe «in Negerafrika kein richtiges Liebesleben». Ein Nebenaspekt war die Klage der Juso Bern, die sich verunglimpft fühlte. Sie seien von Pnos- Mitgliedern auf deren Homepage als Strassenschläger, die Gewalt unterstützten und tolerierten, bezeichnet worden. Der Anwalt der Juso fordert eine Genugtuung. Arbeit verloren. Der Verteidiger der Pnos machte in seinem Plädoyer auch geltend, dass eine anonymisierte Berichterstattung vonnöten sei. Nach der vergangenen Verhandlung habe einer seiner Mandanten die RS abbrechen müssen und ein anderer habe die Arbeit verloren.Treibende Kraft hinter den bisherigen Schuldsprüchen von Pnos-Mitgliedern wegen Rassismus ist der Fricktaler Heinz Kaiser. Für seine Bemühungen erhielt er vor eineinhalb Jahren den Weltbürger-Preis. Der 85-jährige Pionier der Weltbürger-Bewegung und Präsident der Schweizer Weltbürger, Claudius Schauffler, liess es sich gestern nicht nehmen, am Prozess mit dabei zu sein.
Der Einzelrichter wird das Urteil heute Donnerstagmorgen bekannt geben.
«Fremdenfeindlich und antidemokratisch»
Einschätzung des Bundesamts. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) schätzt die Anzahl der aktiven Rechtsextremisten in der Schweiz auf rund 1300. Die Mitgliederzahl der Pnos umfasse etwas mehr als hundert. «Ihr Programm und ihre Publikationen sind geprägt von fremdenfeindlicher, antidemokratischer und rechtsextremer Rhetorik», schreibt das Fedpol in seinem aktuellen Jahresbericht 2007. Die Pnos habe auch Kontakte zu in- und ausländischen rechtsextremen Gruppierungen, die teilweise gewalttätig seien. Diverse Mitglieder seien mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, unter anderem wegen Verletzung der Rassismus-Strafnorm. Bei vielen seien im Berichtsjahr auch Waffen wie Schlagstöcke, Messer und Pfeffersprays sichergestellt worden. ffl