Trotz Verbot linke Kundgebung?
om. Das Bündnis für ein buntes Brunnen hat einen weiteren Korb erhalten. Das Schwyzer Verwaltungsgericht stützt den Beschluss der Gemeinde Ingenbohl, wonach das Bündnis am 1. August in Brunnen keine linke Kundgebung durchführen darf. Eine weitergehende Begründung zum Gerichtsentscheid steht noch aus, doch der Berner Anwalt Daniele Jenni, der das Bündnis für ein buntes Brunnen vertritt, sagt: «Da wird ein demokratisches Grundrecht missachtet.» Sauer stösst ihm auf, dass man rechtsextreme Kreise am Nationalfeiertag demonstrieren lässt, obwohl im letzten Jahr «grossartig» von einem Demonstrationsverbot und dessen Durchsetzung mit Polizeigewalt die Rede war.
Konfrontation befürchtet
Das Bündnis wollte mit seiner Kundgebung einen Gegenpol setzen. Aus Angst vor einer Konfrontation von Linken und Rechten hatte der Gemeinderat Ingenbohl aber ein entsprechendes Gesuch abgelehnt. Allein der Aufmarsch von Rechtsextremen berge beträchtliches Gefährdungspotenzial. Ein gleichzeitiger Auftritt linker Gruppierungen würde dieses Potenzial vergrössern, begründete der Gemeinderat. Nachdem das Bündnis nun auch vor Verwaltungsgericht abgeblitzt ist, bleibt als Letztes noch der Gang vor Bundesgericht. Ob diese Option genutzt wird, ist laut Daniele Jenni noch offen.
Auch wenn es beim Verbot bleiben sollte, kann sich Jenni ein 1.-August-Auftritt in irgendeiner Form vorstellen. Im letzten Jahr wich das Bündnis für ein buntes Brunnen nach Luzern aus. Rund 800 Personen nahmen damals an der bewilligten Kundgebung teil und skandierten Parolen gegen Faschismus und Nationalismus.