St. Galler Tagblatt: Die Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung gegen einen Kritiker von SVP-Politiker Marcel Toeltl eingestellt. Toeltl hat dagegen Beschwerde erhoben.
ST. GALLEN. Die Affäre ist mittlerweile ziemlich unübersichtlich. Angefangen hat es mit einem Blog-Eintrag des St. Margrether SVP-Präsidenten Marcel Toeltl. In seinem Blog hatte sich Toeltl im Februar 2015 über den angeblich «tiefen Länder-IQ» von Eritreern und Syrern ausgelassen. Toeltl musste sich wegen Rassendiskriminierung vor Gericht verantworten, wurde aber freigesprochen. Gleichzeitig ging der SVP-Politiker gegen mehrere Personen vor, die ihn öffentlich oder per E-Mail beschimpften. Einer davon war der Ex-Parteisekretär der St. Galler Grünliberalen, Markus Portmann.
«Bekennender Rassist»
Portmann hatte Toeltl im Februar 2016 in einem mittlerweile geschlossenen Internetforum als «Nazisympathisanten», «bekennenden Rassisten» und «braunes Pack» bezeichnet. Toeltl reichte dagegen Strafanzeige wegen übler Nachrede und Verleumdung ein. Das Untersuchungsamt St. Gallen stellte die Untersuchung am 2. August ein. Portmann habe davon ausgehen können, dass seine Äusserungen der Wahrheit entsprächen, so die Begründung des Untersuchungsamtes. Die Staatsanwaltschaft stellte sich unter anderem auf den Standpunkt, Toeltl unterhalte Kontakt zum rechtsextremen Internetportal Schweizerkrieger.ch.
Keine Verurteilung
Gegen die Einstellungsverfügung hat Toeltl nun Beschwerde erhoben. Toeltl sei weder «bekennender Rassist» noch «Nazisympathisant», begründet sein Anwalt Hermann Lei. Toeltl habe sich nie selber als «Rassist» bezeichnet, es gebe auch keine Beweise für angebliche Nazisympathien Toeltls. Dass Toeltl auf Twitter dem Portal Schweizerkrieger.ch folge, bedeute nicht, dass er mit dem Portal sympathisiere oder dessen Meinung teile. Ausserdem liege gegen den SVP-Politiker keine Verurteilung wegen Verstosses gegen die Antirassismusstrafnorm vor. Deshalb dürfe man Toeltl nicht ungestraft einen «Rassisten» nennen.
Es ist nicht die erste juristische Auseinandersetzung zwischen Toeltl und Portmann. In einem E-Mail hatte der Ex-Parteisekretär den SVP-Politiker als «üblen Rechtsaussen-Fettsack» und «Spatzenhirni» bezeichnet. Portmann wurde dafür vor Kreisgericht St. Gallen schuldig gesprochen. Er blieb aber straffrei, weil das Gericht Toeltls Blog-Einträge als Provokation einstufte.
1400 Franken Geldstrafe
Bereits im Juni hatte die Staatsanwaltschaft Winterthur einen Journalisten der üblen Nachrede und der mehrfachen Beschimpfung schuldig gesprochen (Ausgabe vom 6. August). Der Journalist hatte Toeltl auf Twitter als «Braunwurst» und «Trottel» bezeichnet. Er erhielt eine Geldstrafe von 1400 Franken mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren. Der Beschuldigte muss zudem eine Busse und Verfahrenskosten in der Höhe von 1300 Franken bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.