Thuner blitzt ab

BernerZeitung

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde eines Rechtsextremen aus Thun nicht ein. Damit bleibt der Schuldspruch bestehen.

Im Rahmen des G-8-Gipfels in Thun im Juli 2005 fanden auch Demos der Globalisierungsgegner statt. Gegen Mitternacht befand sich eine Gruppe der Linksaktivisten in Richtung Bahnhof, wo es zu einer Auseinandersetzung mit Rechtsextremen kam. Einer der drei Rechtsextremen zog seine Pistole und schoss in Richtung der Gegner. Ein 17-Jähriger wurde dabei im Oberschenkel getroffen.

Obwohl der Ablauf nicht ganz klar erwiesen war, verhängte das Kreisgericht Thun im Oktober 2006 dennoch sechs Jahre Zuchthaus wegen versuchter vorsätzlicher Tötung. Der in der Region Thun wohnhafte, 27-jährige Angeklagte R. war unter anderm bereits wegen Rassendiskriminierung vorbestraft. Die Verteidigung appellierte. Doch die obergerichtliche 1. Strafkammer bestätigte die Sanktion der Vorinstanz.

Am begangenen Delikt vermochte dies nichts zu ändern: Mit dem abgegebenen Schuss lag nicht nur eine vorsätzliche Körperverletzung vor, sondern eine in Kauf genommene Tötung. R. reichte beim Bundesgericht Beschwerde ein. Er rügte, dass eine Einvernahme weiterer Zeugen unterblieben sei. Das Obergericht hatte sich vor allem auf jene Zeugenaussagen abgestützt, die den Angeklagten belasteten. Eine genauere Beanstandung der gerichtlich abgewiesenen Einvernahme weiterer Zeugen enthielt die Beschwerde von R. aber nicht und war so für die Anforderungen einer Begründung ungenügend. Das Bundesgericht trat deshalb nicht auf die Beschwerde ein.