Aargauer Zeitung. Bei einem Ja zur «Ehe für alle» könnten afrikanische Flüchtlinge junge Mädchen adoptieren, um sie zu missbrauchen. Wegen dieser Aussage auf Facebook steht SVP-Vertreter Naveen Hofstetter heute Montag vor dem Bezirksgericht Zofingen. Die Staatsanwaltschaft verlangt eine bedingte Geldstrafe, der Politiker weist jede Schuld von sich.
«Wenn wir es nun zulassen, dass in naher Zukunft dann auch afrikanische Flüchtlinge (mehrheitlich Männer) kleine Mädchen zwecks ‹figgifiggi› adoptieren dürfen, dann gute Nacht mit unserer Kultur.» Das schrieb Naveen Hofstetter, Präsident der SVP Rothrist und Mitglied der Geschäftsleitung der SVP Aargau, im August 2021 auf Facebook in einem Post zur «Ehe für alle» auf Facebook.
Hofstetter löschte diese Aussage zwar später, doch SP-Nationalrätin und -Kantonalpräsidentin Gabriela Suter reichte dennoch eine Strafanzeige gegen Hofstetter ein. Sie sah in diesem Post einen Verstoss gegen die Antirassismus-Strafnorm. Die Staatsanwaltschaft hat kurz vor Weihnachten ihre Ermittlungen abgeschlossen und erhob Anklage.
Naveen Hofstetter (SVP) wegen Diskriminierung und Aufruf zum Hass vor Gericht.
Tele M1
Heute Montag wurd der Fall vor dem Bezirksgericht Zofingen verhandelt, laut Anklageschrift wird Hofstetter Diskriminierung Aufruf zu Hass vorgeworfen. Der Prozess begann um 10 Uhr, die Staatsanwaltschaft fordert für den SVP-Politiker eine bedingte Geldstrafe von 20’700 Franken (90 Tagessätze zu 230 Franken). Zudem soll Hofstetter eine Busse von 4000 Franken zahlen, wie aus der Anklageschrift hervorgeht.
Hofstetter löschte Post und bezeichnete Rassismus-Vorwurf als absurd
Nachdem seine Facebook-Aussage für Aufsehen gesorgt hatte, löschte Hofstetter den betreffenden Post und entschuldigte sich. Er habe einen «unüberlegten und deplatzierten» Satz veröffentlicht, den er so nicht hätte schreiben sollen. «Sollte ich damit die Gefühle von Menschen verletzt haben, möchte ich mich dafür ausdrücklich entschuldigen», schrieb der SVP-Politiker ebenfalls auf Facebook.
Gleichzeitig wehrte er sich gegen die Vorwürfe und schrieb: «Ich wehre mich entschieden gegen den absurden Rassismus-Vorwurf und dagegen, dass eine SP-Politikerin versucht, daraus mit einer Strafanzeige Kapital zu schlagen.» Die Rassismus-Strafnorm sei nicht dafür geschaffen worden, Andersdenkende für unliebsame Meinungsäusserungen abzustrafen, sondern um echten Rassismus zu bekämpfen.
Hofstetter verteidigt sich: «Unglückliche Wortwahl in politischer Debatte»
Vor Gericht äussert sich Hofstetter ähnlich: «Ich habe mich im Rahmen einer politischen Debatte geäussert. Meine Wortwahl war unglücklich.» Die Verteidigung forderte einen Freispruch. Er sei nach dem ersten Post massiv angegriffen worden, wegen seiner Hautfarbe und wegen seiner politischen Einstellung.
Nachdem Hofstetter seinen erste Post gelöscht hatte, veröffentlichte er einen zweiten, in dem er schrieb, er habe sein Ziel, von der Spaltung der SVP abzulenken, erreicht. Laut Verteidigung hatte Hofstetter Kritik an anderen Parteikollegen geübt, die sich für die Vorlage «Ehe für alle» eingesetzt hätten.
Verteidiger: Äusserungen sind unschön, erfüllen aber keinen Straftatbestand
In diesem zweiten Post hatte sich der SVP-Politiker aber wiederum unbedacht geäussert, wie er vor Gericht einräumte. Er hatte nämlich Teile des ersten Posts wiederholt und von «unnatürlichen Partnerschaften» geschrieben. Was er damit gemeint habe, wollte Gerichtspräsident Florian Lüthy wissen. Er habe sich damit auf Leihmutterschaften bezogen, und auf weitere Forderungen, die auf die Annahme des Gesetzes folgen könnten, sagte Hofstetter.
Nie sei es aber Ziel gewesen, Hass zu verbreiten oder eine bestimmte Bevölkerungsgruppe zu beleidigen. Hofstetters Verteidiger argumentierte dann in seinem Plädoyer unter anderem auch damit, die Äusserungen seien teils unschön, erfüllten aber keinen Straftatbestand. Die Asylbewerber aus Afrika seien lediglich als Beispiel erwähnt worden, und Hofstetter hätte nicht eine Tatsache beschrieben, sonder Angst über den Zerfall kultureller Werte geäussert.
Dieser Argumentation mochte das Gericht nicht folgen, es verurteilte Hofstetter wegen Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe von 15’400 Franken. «Sie habe mit Ihren Äusserungen männliche afrikanische Flüchtlinge und Homosexuelle herabgesetzt und diskriminiert.» Auf eine Busse verzichteten die Richter. Hofstetter habe bereits einen «Denkzettel» erhalten. Hofstetter ist selbständig und hatte geäussert, dass er aufgrund des Vorfalls Aufträge verloren habe.