SDA. Der Walliser SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor ist wegen Verstosses gegen die Anti-Rassismusstrafnorm zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Er habe via die sozialen Netzwerke eine feindselige Haltung gegenüber Muslimen unterstützt oder sogar verstärkt.
Auslöser der Strafanzeige war ein Tweet sowie ein Facebook-Kommentar gewesen, den Addor am 22. August 2014 verbreitet hatte. Er schrieb darin als Reaktion auf eine Schiesserei in einer Moschee in St. Gallen, bei der ein 51-jähriger Mann getötet worden war: „Wir wollen mehr davon!“
Der Islamische Zentralrat Schweiz hatte nach diesen Äusserungen gegen Addor Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung eingereicht. Das Bezirksgericht Sitten veröffentlichte am Donnerstag nun sein schriftliches Urteil zum Prozess, der bereits im Mai stattgefunden hatte.
Darin wird der SVP-Nationalrat wegen Rassendiskriminierung zu einer auf zwei Jahre bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 300 Franken verurteilt. Hinzu kommt eine Busse von 3000 Franken. Sollte er die diese nicht bezahlen, droht im eine Ersatzstrafe von zehn Tagen Gefängnis.
Auch die Gerichts- und Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Verurteilten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine bedingte Geldstrafe von 75 Tagessätze verlangt, die Verteidigung einen Freispruch.
Das Gericht begründet sein Urteil damit, dass Addor aufgrund seiner juristischen und politischen Erfahrung und seiner systematischen Stigmatisierung des Islams die Reaktionen hätte voraussehen müssen.
Ein durchschnittlicher Leser habe in den Äusserungen keine Ironie entdecken können, wie es der Verteidiger Addors geltend gemacht hatte. Vielmehr habe der SVP-Nationalrat den Eindruck erweckt, dass die Mitglieder der islamischen Religionsgemeinschaft Leute seien, für die das Leben keinerlei Wert besitze. Mit seiner diskriminierenden Botschaft habe Addor eine feindselige Haltung gegenüber Muslimen unterstützt oder gar verstärkt.
„Scharia im Wallis“
Für den Verteidiger Addors, Marc Bonnant, zeigt der Entscheid, „dass der radikale Islam die Schweizer Justiz instrumentalisiert und die Richter in Sitten, ohne es zu wollen – die Scharia praktizieren“, da sie Kritik am Islam untersagten. Ob er das Urteil ans Kantonsgericht weiterziehen wird, konnte der Verteidiger noch nicht sagen.
Addor hatte schon wiederholt mit provokativen Äusserungen polarisiert. Nach dem Tötungsdelikt an der Genfer Sozialtherapeutin Adeline im September 2013 hatte er die Wiedereinführung der Todesstrafe für gefährliche Wiederholungstäter gefordert.