Sonntagsblick. Appenzeller Richter haben ein Strafverfahren gegen ein Jodlerchörli eingestellt. Bei einer Fasnachts-Stubete hatte sich ein Jodler das Gesicht schwarz angemalt und als Afrikaner ausgegeben. Das «Blackfacing» war offenbar nicht rassistisch und geht straffrei aus.
November 2022 im Appenzellischen: Bei einer Fasnachts-Stubete war plötzlich ein Jodler mit schwarz angemaltem Gesicht, Kraushaarperücke, Trommel und Bastrock auf die Bühne getreten – und sorgte für einen Rassismus-Eklat. Der Vorwurf? «Blackfacing», wenn sich Weisse schminken, um Schwarze darzustellen.
Markus Nef, Bauer im appenzellischen Walzenhausen und Präsident des Jodelchörlis, hatte damals mit Erstaunen auf den Vorwurf reagiert. Den Ausdruck «Blackfacing» habe er noch nie gehört. Er befasse sich «nicht mit so ‹Zeugs›,» sagte Nef zu «20 Minuten». Dafür habe er auch gar keine Zeit im Appenzellerland mit der «wunderbaren Aussicht», wo man «arbeitet» und «keinen Streit sucht».
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) dagegen nannte die Vorführung «eindeutig geschmacklos und rassistisch. Mit der Darbietung und Verkleidung werden kolonial-rassistische Stereotype wiedergegeben und schwarze Personen zur allgemeinen Belustigung herabgesetzt». Die zuständigen Strafbehörden, so die EKR, sollen einen möglichen Straftatbestand prüfen.
Keine Rassendiskriminierung
Dabei wollten die Appenzeller die Afrikaner gar nicht diskriminieren, so Jodlerchef Nef zu «20 Minuten». Der Auftritt habe «mit einem Appenzeller Traditionslied begonnen, dann kam eine andere Kultur auf die Bühne – und wir machen Musik zusammen». Politisch korrekte Kritiker dagegen beargwöhnten, dass sich die Appenzeller Jodelchörli-Show über Afrikaner lustig gemacht habe.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell Ausserrhoden eröffnete ein Strafverfahren. Mittlerweile wurde dieses eingestellt, wie die «SonntagsZeitung» berichtet. Zwar habe sich die Aufführung «typischer Elemente des ‹Blackfacing›» bedient, heisst es in der Einstellungsverfügung.
Der Darsteller habe sich hingegen nicht rassistisch oder abwertend über Afrikaner geäussert. «Im Kontext der Fasnacht» sei der «Tatbestand der Rassendiskriminierung nicht per se erfüllt». (kes)