Südostschweiz. Die Staatsanwaltschaft Glarus hat den Vater des Aargauer SVP-Nationalrates Andreas Glarner wegen Rassismus verurteilt. Hans-Rudolf Glarner hatte sich in einem Dokfilm des Schweizer Fernsehens SRF abschätzig über Schwarze geäussert. Glarner zeigt sich enttäuscht vom Urteil, ficht es aber nicht an.
Der SRF-Dokfilm «Inside Bundeshaus» zeigte im Februar den Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner, wie er mit seinem Vater Hans-Rudolf Glarner durch den Volksgarten in Glarus spazierte. Als sie dabei mehrmals dunkelhäutige Menschen antrafen, liess Hans-Rudolf Glarner Bemerkungen fallen wie: «Da kommt wieder so ein Stammeshäuptling». Oder: «Vielfach sind sie fast barfuss, werfen Sachen herum, lassen alles liegen. Wie die Hühner den Dreck. Es hat aber auch Anständige darunter. Es sind auch Leute, im Grunde genommen.» Die Aussagen haben für den Glarner Rentner nun ein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Glarus hat ihn für seine Aussagen per Strafbefehl wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Wie der «Tages-Anzeiger» meldet, muss Hans-Rudolf Glarner 500 Franken Busse bezahlen. Dazu kommt eine bedingte Geldstrafe von 1600 Franken.
Wer Glarner angezeigt hat, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Andreas Glarner erklärte gestern gegenüber der Gratiszeitung «20 Minuten», es sei ein «linker, ewiger Student aus Genf» gewesen.
Hans-Rudolf Glarner selber sei gemäss den Unterlagen «geständig», schreibt der «Tages-Anzeiger». Dem Schweizer Fernsehen werfe er aber vor, seine Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen zu haben. Seine Bemerkungen hätten gar nicht den im Bild gezeigten Personen gegolten.
«Kein Kommentar»
Gegenüber der «Südostschweiz» sagt Hans-Rudolf Glarner, er sei «enttäuscht» von der Schweizer Gerichtsbarkeit. Ansonsten wollte er sich nicht zum Strafbefehl äussern: «Kein Kommentar.» Gemäss der Staatsanwaltschaft Glarus ist der Strafbefehl rechtskräftig – Glarner hat den Entscheid nicht angefochten. Sein Sohn Andreas Glarner hatte im Nachgang der Ausstrahlung des Filmes gesagt: «Die Bezeichnung Stammeshäuptling ist wahrscheinlich ein bisschen hart. Aber insgesamt finde ich seine Aussagen über dunkelhäutige Personen nicht so tragisch.» Der SVP-Nationalrat und Gemeindepräsident von Oberwil-Lieli wuchs im Glarnerland auf – er selber ist ein umstrittener Asylpolitiker.
Einer der im Film gezeigten Afrikaner war Minas Ashebir, der im «City» in Glarus arbeitet. «City»-Wirt Thomas Zimmermann wehrte sich anschliessend im «Blick» für seinen Mitarbeiter. Jetzt zeigt sich Zimmermann erfreut über die Verurteilung (siehe «4 Fragen an …»).
Vier Fragen an …
Thomas Zimmermann Gastronom betreibt das «City» und den «Club» in Glarus
Herr Zimmermann, Ihr Mitarbeiter wurde in einer SRF-Dokumentation wegen seiner Hautfarbe beleidigt. Wie hat er das erlebt?
Er hat die ganze Aufregung erst gar nicht richtig verstanden. Er war ja im Ausland, als die Sendung ausgestrahlt wurde. Als er zurückkehrte, war es ihm unangenehm, aber schliesslich auch egal.
Sie haben sich öffentlich für ihn gewehrt. Wie waren die Reaktionen?
Ich habe einige seltsame Briefe erhalten. «Raus mit den afrikanischen Schmarotzern» stand zum Beispiel – mit Absender. Das war schon starker Tobak. Ich habe aber nichts unternommen, auf dieses Niveau wollte ich mich nicht herunterlassen.
Haben Sie die Anzeige gegen Hans-Rudolf Glarner erstattet?
Nein, ich habe keine Anzeige erstattet.
Was sagen Sie zur Verurteilung?
Ich finde sie richtig. Der Sohn selber hat auch schon genug so Sachen herausgelassen, auch wenn er es als Politiker etwas anders formuliert. Aber wir wissen genau, was er damit meint.