Der Ankläger im «Pronto»-Prozess fordert Strafen zwischen 18 und 30 Monaten Gefängnis
Thomas Gubler
Geht es nach Staatsanwalt Jörg Rudolf, dann müssen vier der sieben Angeklagten im «Pronto»-Prozess unbedingt ins Gefängnis. Bewährung wird nur für einen beantragt. Zwei Angeklagte sollen mit einer Massnahme therapiert werden.
Schneller als erwartet konnte gestern das Beweisverfahren im «Pronto»-Prozess abgeschlossen werden. Der Sachverhalt war auch weitgehend unbestritten. So konnte bereits am Mittwochnachmittag der Ankläger das Wort zum Plädoyer ergreifen und die Strafanträge bekannt geben.
So sollen die sieben Angeklagten für den Überfall vom 30. April auf den Coop Pronto Shop in Liestal allesamt als Mittäter vorwiegend wegen schwerer Körperverletzung, mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung, Sachbeschädigung und Angriff schuldig gesprochen werden. Das bedeutet, dass auch der angeklagte Chauffeur als Mittäter und nicht bloss als Gehilfe gelten soll. Wie schon den im November 2005 verurteilten Chauffeusen wird auch ihm ein wesentlicher Tatbeitrag zugeschrieben. Allerdings beantragte der Staatsanwalt für ihn als einzigen eine bedingte Strafe, nämlich 18 Monate Gefängnis.
Strafe oder Massnahme? Drei weitere Angeklagte, die zwar zugegebenermassen beim Überfall dabei waren, denen aber keine «Schläge» nachgewiesen wurden, sollen für zwei Jahre ins Gefängnis. Zweieinhalb Jahre Gefängnis beantragte der Staatsanwalt für die drei Angeklagten, die sich gemäss Anklage entweder in der Planung der Tat oder beim Schlagen besonders hervorgetan haben. In zwei Fällen soll die Gefängnisstrafe jedoch zugunsten einer ambulanten therapeutischen Massnahme beziehungsweise zugunsten einer Einweisung in eine Arbeitserziehungsanstalt aufgeschoben werden. Zwar gestand der Staatsanwalt zu, dass die sieben Angeklagten zum Tatzeitpunkt – damals zwischen 19 und 22 Jahre alt – noch recht jung waren. Einen Grund zur Strafminderung sah er darin aber nicht. Von jugendlichem Leichtsinn könne nicht die Rede sein. Sie hätten sich im Klaren darüber sein müssen, welchen Schaden sie mit ihren mitgeführten Schlagstöcken und anderen Waffen anrichten konnten.
Keine Bedeutung wollte der Ankläger der am zweiten Prozesstag vorgebrachten These beimessen, der ursprünglich als Denkzettel für die ausländischen Jugendlichen geplante Überfall sei möglicherweise von einer übergeordneten Skinhead-Organisation angeordnet worden. Dies lasse sich nicht beweisen, «weshalb die Staatsanwaltschaft weiterhin von einer autonomen Aktion ausgeht», sagt Jörg Rudolf. Während also die rechtliche Qualifikation des Sachverhaltes durch den Staatsanwalt relativ hart ausfiel, blieb er bei den Strafanträgen eher moderat. «Unbegreiflich milde», wie der Anwalt der Opfer, Nikolaus Tamm, in seinem anschliessenden Plädoyer nicht ohne Missfallen bemerkte.
Ausstiegschancen. Zuvor hatte sich ein Experte gegenüber dem Gericht über die Chancen der Angeklagten geäussert, vom rechtsextremen Milieu definitiv loszukommen. Seiner Ansicht nach handelte es sich bei den jungen Männern nicht um programmatische Rechtsextreme. Sie seien bisher aber erst äusserlich ausgetreten und noch nicht auch innerlich ausgestiegen. Die Ausstiegsoptionen seien aber für alle noch intakt.