zentral+: Öffentliche Veranstaltungen auf dem Schlachtfeld zu Sempach sind bewilligungspflichtig. Seit 2012 drohen bei Verstössen happige Bussen bis zu 5000 Franken. Eine erste Anzeige des Kantons scheiterte jedoch vor zwei Jahren. Dies belegt ein Blick in die Einstellungsverfügung.
Trotz Verbot sind Rechtsextreme am Abend des 11. Juli beim Winkelrieddenkmal aufmarschiert (zentral+ berichtete). Auf Anfrage erklärte am Montag Urs Wigger, Mediensprecher Luzerner Kantonspolizei: Juristen müssten entscheiden, ob sich die Rechtsextremisten am Samstag strafbar gemacht hätten.
Nicht als öffentliche Veranstaltung eingestuft
Handhabe bietet das Reglement über die Benützung des Schlachtfeldes von Sempach. Es schreibt vor, dass öffentliche Veranstaltungen auf dem Gelände nur mit Bewilligung gestattet seien, bei Zuwiderhandlung droht eine Busse von bis zu 5000 Franken. Diese Strafbestimmung hat der Luzerner Regierungsrat 2012 in das Schlachtfeld-Reglement aufgenommen. Ein erster Anwendungsversuch scheiterte. Die Staatsanwaltschaft Sursee stellte Anfang Januar 2014 eine Strafuntersuchung ein, da es sich beim Rechtsextremisten-Aufmarsch von Anfang Juli 2013 nicht um eine öffentliche Veranstaltung gehandelt habe. So steht es in der Einstellungsverfügung, in die zentral+ Einblick erhielt.
Am ersten Julisamstag 2013 beteiligten sich – gemäss späteren polizeilichen Ermittlungen – 60 bis 70 Personen aus dem Umkreis der Partei National Orientierter Schweizer (PNOS) an der Gedenkfeier. Sie trafen sich bei der Kirche Sempach, liefen dann zum Schlachtgelände, standen ein wenig bei der dortigen Totenkapelle herum, bis zwei drei Männer zum Winkelriedstein gingen und dort einen Kranz niederlegten, versehen mit der pathetischen Widmung: «Wer hier den Heldentod starb, der Eidgenossenschaft Blut noch ehrt». Das wars dann! Die Polizei stützte sich auf Aussagen eines einheimischen Augenzeugen und eines anwesenden «Sympathisanten der PNOS», wohnhaft in der Region. Beide Auskunftspersonen berichteten, es habe keine Ansprache gegeben.
«Interner Anlass der Partei National Orientierter Schweizer»
Der Augenzeuge erklärte, er habe keinen eigentlichen Organisator oder eine Führungsperson ausmachen können. Und der PNOS-Sympathisant bezeichnete die Schlachtjahrzeit als Traditionsanlass der PNOS, zu dem es weder eines Aufrufs im Internet noch einer Einladung oder eines Flyers bedürfe. Jeder wisse dies, nach dem Motto «wer komme, der komme».
Daraufhin stellte ein Surseer Staatsanwalt das Verfahren ein: Beim Rechtsextremen-Aufmarsch 2013 habe «es sich nicht um eine öffentliche Veranstaltung, sondern um einen internen Anlass der PNOS gehandelt». Auch lägen keine Hinweise «auf eine akustische, visuelle oder sonstige übermässige Belastung des Schlachtareals oder eine Gefährdung von Ruhe und Sicherheit» vor. Und weiter: Unbeteiligte Drittpersonen wären damit in der Mitbenützung des Schlachtfelds kaum übermässig behindert worden, «weshalb vorliegend auch kein Fall eines gesteigerten Gemeingebrauchs» vorliege.
Dieses Jahr einiges anders
Beim diesjährigen Aufmarsch lief einiges anders. Die Organisatoren verbreiteten bereits vor Wochen einen elektronischen Flyer, nicht nur in der Schweiz, auch in Deutschland. Er erreichte zentral+ ebenfalls. Das polizeiliche Verbot von Rechtsextremen-Aufmarsch und der angekündigten Gegendemonstration veranlasste die Organisatoren zu mindestens einem weiteren Mail, versehen mit dem Wunsch nach zahlreichem Erscheinen und der Aufforderung, die Nachricht intern weiterzuleiten. Tatsächlich erreichte das kurze Schreiben noch weitere Leute.
Treffpunkt geändert
Auch die Veranstalter waren flexibel: Der Treffpunkt (Samstag, 17.30 Uhr) war nicht mehr ein Parkplatz in Sempach, sondern bei der Tankstelle der Landi Ebikon, an der Autobahnausfahrt Buchrain. Von dort fuhren die Demonstrationswilligen nach Hildisrieden, wo die Kantonspolizei noch präsent war. Dies berichtet Kommandant Adi Achermann am Montagabend auf «Tele 1». Erst als die kantonalen Hüter der Rechtsordnung abzogen, marschierten die Rechtsextremen zum Winkelrieddenkmal.
Überraschend die Gewissheit der Veranstalter im Vorfeld: «Unsere Feier findet im legalem Rahmen statt.» Das ist – gestützt auf die frühere Einstellungsverfügung – nicht nur wegen des versandten Flyers fraglich. Ein Foto, das die Antifa Ostschweiz am Wochenende verbreitete, dokumentiert, dass ein Redner (links, mit Manuskript in der erhobenen Hand) vor den Versammelten steht und dass seine Ansprache wohl über Lautsprecher (auf dreibeinigem Stativ) vorgetragen wurde.
Finanzdepartement Luzern hat Kenntnis
Verantwortlich für die Verwaltung des Schlachtgeländes, und damit für eine allfällige Anzeige wegen Widerhandlung gegen das Reglement über die Benützung des Schlachtfeldes von Sempach, ist das Finanzdepartement. Monique Müller, Departementssekretär-Stellvertreterin, erklärt auf Anfrage von zentral+, man habe Kenntnis vom Auftritt auf dem Schlachtfeld. Über das weitere Vorgehen werde man später entscheiden.