Gemäss der gestern veröffentlichten Sitzungsliste des Thurgauer Obergerichts findet der Frauenfelder Skinhead-Prozess am 9. bis 11. Mai 2006 seine Fortsetzung. Das Bezirksgericht Frauenfeld verurteilte sechs Rechtsextreme im September 2005 wegen schwerer Körperverletzung zu Zuchthausstrafen zwischen vier und fünfeinhalb Jahren. Die Verurteilten schlugen 2003 nach einem Ska-Konzert in Frauenfeld einen 15- und einen 17-Jährigen zusammen. Das jüngere Opfer ist seither körperlich und geistig schwer behindert. Ein siebter Tatbeteiligter nahm sich in der Untersuchungshaft das Leben. Alle Verurteilten haben Berufung eingelegt. Der Staatsanwalt hat ebenfalls Berufung erklärt und fordert eine Verurteilung wegen Tötungsversuchs. Die Obergerichtsverhandlung findet in Felben-Wellhausen statt. Bereits das Bezirksgericht verlegte die Verhandlungen aufgrund des Publikumsaufmarsches in den Gemeindesaal von Felben-Wellhausen. (wu)