Stadtpolizei Bern bereits Anfang Mai, wie heute bekannt wurde.
Die Sprengkörper wurden aus Rahmbläser-Kapseln zusammengebastelt. Der wissenschaftliche Dienst der StadtpolizeiZürich stufte sie wegen der Splitterwirkung als sehr gefährlich ein, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte. Sie habe keineAnhaltspunkte, dass Sprengkörper dieser Bauart bei Anschlägen verwendet wurden.
Skinheads vorübergehend festgenommen
Bei der Polizeiaktion Anfang Mai wurden zwei Führungsmitglieder der Skinhead-Organisation “Nationale Offensive” ausdem Raum Bern für kurze Zeit festgenommen. Sie wurden nicht in Untersuchungshaft genommen, weil weder Flucht-noch Verdunkelungsgefahr bestanden habe, sagte der Sprecher der Bundesanwaltschaft Jürg Blaser auf Anfrage derNachrichtenagentur sda.
Die beiden haben gestanden, am Basteln und Verkauf der Bomben beteiligt gewesen zu sein. Einer der Beschuldigten gabweiter zu, in einer Kiesgrube Probezündungen durchgeführt zu haben.
In den Wohnungen der beiden Beschuldigten wurden zudem Waffen (Messer, Gassprays, Gewehre, Pistolen, Schlagringe,Munition, ein Elektroschockgerät) sowie rassistisches Propagandamaterial sichergestellt.
Schüsse auf “Solter Polter”
Einer der Beschuldigten wird zudem verdächtigt, in der Nacht auf den 21. August 1999 einen Schuss aus einer Schrotflinte(Pump-action) gegen die Liegenschaft “Solter Polter” in Bern-Marzili abgefeuert zu haben. Die Ermittlungen in dieserAngelegenheit wurde direkt an den Kanton Bern delegiert. Am 10. Juli dieses Jahres hatten drei Männer erneut auf die von Linksautonomen genutzte Liegenschaft “Solter Polter”geschossen – diesmal mit einem Sturmgewehr. Die Schützen bewegen sich ebenfalls in der rechtsextremen Szene.
An den Kanton Bern delegiert
Die Bundesanwaltschaft hat nun das gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den insgesamt 23selbst gebastelten Sprengkörpern abgeschlossen. Die Strafsache wurde am Montag den Behörden des Kantons Bernübertragen.
Diese werden die Ermittlungen gegen die zwei Schweizer wegen “Verdachts der Gefährdung durch Sprengstoffe inverbrecherischer Absicht” weiterführen. Copyright © 2000, Bluewin AG