Seit einem Jahr für Opfer da

Tilla Jacomet erzählt von einem Fall, den sie im vergangenen Jahr betreut hat: Ein anerkannter Flüchtling wendet sich an die Heks-Beratungsstelle gegen Rassismus und Diskriminierung der Kantone St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden, die Tilla Jacomet leitet. Der Flüchtling fühlt sich seitens des Sozialamts diskriminiert. Es kürze ihm ungerechtfertigterweise Gelder; er werde respektlos behandelt. Die zuständige Frau schreie ihn an. Weil er diesen Umgangston nicht mehr aushalte, sei er bereits in psychiatrischer Behandlung. «Wir haben den Sachverhalt sorgfältig abgeklärt und im Einverständnis des Betroffenen das Sozialamt kontaktiert», sagt Jacomet. «Es stellte sich heraus, dass die Beziehungen zwischen Betroffenem und Behörden schon derart verhärtet waren, dass eine konstruktive Lösung für beide Parteien äusserst schwierig erschien.» Im Beratungsprozess habe der Flüchtling den Wunsch geäussert, die Wohngemeinde zu wechseln. «Daraufhin haben wir ihn bei den notwendigen Formalitäten unterstützt, und er konnte schliesslich umziehen.»

Zuhören und bei Bedarf abklären, vermitteln und nach Lösungen suchen – das gehört zu den Aufgaben der Beratungsstelle gegen Rassismus und Diskriminierung. «Die Themen in der Beratungsstelle sind sehr individuell und unterschiedlich», sagt Tilla Jacomet. Es gehe unter anderem um Diskriminierung im Bereich der öffentlichen Verwaltung, bei Sozialhilfe oder IV, am Arbeitsplatz oder in der Schule. Die Beratungsstelle an der Tellstrasse in St.Gallen gibt es seit einem Jahr. Im April haben Tilla Jacomet und ihre Kollegin die Arbeit aufgenommen. Bis Dezember 2016 haben sie 21 Personen betreut und 37 Beratungen durchgeführt. In den meisten Fällen waren es die Betroffenen selbst, die sich an die Bratungsstelle gewendet haben. In zwei Fällen waren es nahe Angehörige und in drei Fällen Dritte: Fachstellen, Institutionen oder Beobachtende.

Kanton hat Angebot gezielt ausgelagert

Von den 21 Personen, die Hilfe suchten, waren die meisten zwischen 25 und 50 Jahren alt, acht waren Frauen und 13 Männer. Das Geschlechterverhältnis in St.Gallen entspricht damit dem schweizweiten Durchschnitt. Aus dem aktuellen Bericht zu Rassismusvorfällen aus der Beratungspraxis geht hervor, dass die 26 Beratungsstellen im vergangenen Jahr mehr Männer als Frauen betreut haben (siehe Text unten). «Wir ziehen eine positive Bilanz nach einem Jahr Beratungsstelle gegen Rassismus und Diskriminierung», sagt Jacomet Tilla Jacomet.Und Claudia Nef, Leiterin Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung im Kanton St.Gallen, sagt, die Zusammenarbeit mit der Heks habe sich bewährt.

Die Beratungsstelle ist beim Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (Heks) angesiedelt. Lanciert wurde sie und finanziert wird sie aber vom Kanton St.Gallen in Zusammenarbeit mit dem Kanton Appenzell Ausserrhoden. «Wir wollten die Beratung bewusst an eine externe Stelle auslagern. Erfahrungen aus anderen Kantonen haben gezeigt, dass Verwaltungsstellen in Diskriminierungsfällen involviert waren», sagt Nef. Bis vor einem Jahr habe ein kostenloses Beratungsangebot für Einzelpersonen und Organisationen bei Fragen zur rassistischen Diskriminierung gefehlt. Grundlage für die Beratungsstelle ist eine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Kanton zur Umsetzung des Kantonalen Integrationsprogramms (KIP) 2014 bis 2017. Eine Zusammenarbeit mit der Heks sei auch im zweiten KIP, das von 2018 bis 2021 laufen wird, geplant.

Die Scham der Betroffenen

Auch wenn es inzwischen die Beratungsstelle gibt, geht Nef davon aus, dass weiterhin eine grosse Dunkelziffer besteht. Viele Betroffene hätten Schamgefühle und Angst, sich zu exponieren. Zudem sei es oftmals schwierig, subtile Formen von Alltagsrassismus oder -diskriminierung überhaupt als solche zu erkennen.

Auch im Thurgau gibt es seit einem Jahr Beratungsstellen als Teil des KIP in mehreren Kompetenzzentren im Kanton. Sie bieten neben anderen Aufgaben seit Anfang 2016 Beratungen für Opfer von Rassismus und Diskriminierung an. Der Kanton wisse nicht, wie viele Fälle seitdem betreut worden sind, sagt Oliver Lind, Stellenleiter der Thurgauer Fachstelle Integration. Was er dennoch sagen kann: «Die Beratungsstellen haben sich bewährt.» Markus Kutter, Amtsleiter Gesellschaft und Integration der Stadt Frauenfeld, sagt, seine Beratungsstelle habe im vergangenen Jahr keinen Fall betreut. Grundsätzlich sei das zwar gut. Vielleicht müsse das Angebot aber auch noch bekannter werden.

Jugendliche aktiv gegen Fremdenfeindlichkeit

Die kantonalen Angebote sind nicht die einzigen Anlaufstellen bei Fällen von Diskriminierung und Rassismus in der Ostschweiz. Bereits etabliert ist im Kanton St.Gallen der Cabi-Antirassismus-Treff. Der 69-jährige Walter Brunner arbeitet dort seit fünf Jahren als Freiwilliger. Bei Vorfällen mit rassistischer Diskriminierung gebe es eine hohe Dunkelziffer, sagt er. Betroffene würden sich nicht melden, «weil sie resigniert haben, weil sie das Gefühl haben, sie hätten selbst etwas falsch gemacht, oder weil sie Konflikte vermeiden wollen.» Ob die Fremdenfeindlichkeit in der Stadt und im Kanton zu- oder abgenommen habe, könne er nicht bewerten. Was er aber beobachte: «Es gibt vermehrt junge Leute, die sich gegen Rassismus engagieren.» Das freue ihn, denn eines sei ganz wichtig: Zivilcourage. «Die Bekämpfung von Rassismus geht uns alle etwas an.»

Die meisten Vorfälle passieren am Arbeitsplatz

Bericht · Drei Ostschweizer Beratungsstellen tauchen im Bericht über Rassismusvorfälle aus der Beratungspraxis auf: der Cabi Antirassismus-Treff und die Heks-Beratungsstelle in St. Gallen sowie die Fachstelle für Integration im Thurgau. Sie sind Teil des Schweizweiten Beratungsnetzes für Rassismusopfer, zu der insgesamt 26 Stellen zählen. Der Verein Humanrights.ch hat zusammen mit der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) einen Bericht für das Jahr 2016 veröffentlicht. Humanrights sei nicht befugt, Zahlen der einzelnen Beratungsstellen bekanntzugeben, lediglich in ihrer Gesamtheit, sagt Vereinsmitarbeiter David Mühlemann. Die 26 Beratungsstellen haben im vergangenen Jahr insgesamt 406 Vorfälle registriert.

In 199 Fällen handelte es sich um rassistische Diskriminierung. Die meisten davon fallen in den Bereich der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Rassismus gegen Schwarze ist nach dem ­generellen Motiv der Ausländer- und Fremdenfeindlichkeit das am häufigsten genannte Motiv. Die am stärksten betroffenen Lebensbereiche sind der Arbeitsplatz und der öffentliche Raum.

In den meisten Fällen haben sich die Betroffenen direkt gemeldet – und es waren mehr Männer als Frauen. Die Gründe für dieses Geschlechterverhältnis kann David Mühlemann nicht nennen.

Dafür kennt er die Gründe für die rückläufige Zahl an Vorfällen im Vergleich zum Vorjahr. Auch von 2014 auf 2015 hatte sie bereits abgenommen. «Das hat primär mit der strengeren Unterscheidung zwischen den verschiedenen Kategorien zu tun», sagt Mühlemann. Dazu gehörte etwa die Einteilung in «nicht genügend erhärtete Diskriminierungen». Davon zählt der Bericht 123 Fälle.

«Wichtig ist, dass in diesen Fällen eine rassistische Diskriminierung nicht ausgeschlossen ist.» Vielmehr müsse die subjektive Diskriminierungserfahrung ernst genommen werden. Häufig seien es Fälle, in denen ein konkreter Beschrieb fehle oder bei denen es schwierig sei, zu eruieren, ob eine Ungleichbehandlung sachlich begründet war oder nicht. Als Beispiel nennt Mühlemann einen Klienten mit ausländischem Namen, der einen kleinen Verlag geleitet hatte. Er schrieb über 2000 Bewerbungen – ohne Erfolg und häufig mit der Begründung, er sei überqualifiziert.

Keine Aussagen zu Zu- oder Abnahme von Rassismus

Das Beratungsnetz gehe von einer hohen Dunkelziffer aus, sagt Mühlemann. Die Zahlen könnten von Jahr zu Jahr stark schwanken in den einzelnen Beratungsstellen. «Sie lassen keine generellen Schlüsse zur Zu- oder Abnahme von gesellschaftlichem Rassismus zu.» Der Bericht zu Rassismusvorfällen von Humanrights.ch und der EKR ist nicht der einzige der Schweiz.

Mitte März hatte die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA) ihren Bericht für das Jahr 2016 veröffentlicht. Sie zählt darin schweizweit 43 rassistische Übergriffe, davon sieben im Kanton St. Gallen. Einer dieser Vorfälle war das Neonazi-Konzert in Unterwasser im Oktober 2016. Die GRA erwähnt in ihrem Bericht allerdings nur Vorfälle, über die medial berichtet wurde. Da ­erklärt, weshalb die Ergebnisse der beiden Berichte unterschiedlich ausfallen r)