Watson.
Ein 56-jähriger Basler schritt bei einer Polizeikontrolle ein, als ein Schwarzer wegen seiner Hautfarbe kontrolliert wurde. Jetzt kommt der Basler vor Gericht.
Marc Oestreicher und seine Frau waren unterwegs ins Kino. «Die drei Polizisten fuhren im Auto am Kasernenareal vorbei, parkierten und gingen direkt zu einem Schwarzen. Es war so offensichtlich, dass er nur kontrolliert wird, weil er dunkelhäutig ist. Wir konnten nicht einfach weitergehen», schildert der 56-jährige Feldenkrais-Praktiker die Szene.
Laut Oestreicher haben er und seine Frau die Beamten freundlich nach dem Grund für die Kontrolle gefragt. Drei Mal seien sie aufgefordert worden, weiterzulaufen. Sie kamen dem nicht nach. Der unverhofft in eine Kontrolle geratene Mann konnte dann gehen. Oestreicher ist sich sicher, dass sich jener zuvor ausweisen musste: «Er hat ein Dokument vorgezeigt. Es war eine beruhigte Situation.»
Der Abend endete für Oestreicher und seine Frau allerdings nicht im Kinosessel, sondern mit einer Anzeige wegen Diensterschwerung. Der Vorwurf: Das Pärchen habe die Durchführung der Kontrolle verhindert. Im Strafbefehl, welcher der bz vorliegt, steht, die Beamten seien von hinten grob angegangen worden. Oestreicher habe «gewettert» und sich «aufbrausend» verhalten. Das Ehepaar reichte dagegen Einsprache ein. Diese hat sie zwischenzeitlich zurückgezogen; Marc Oestreicher steht kommenden Dienstag vor dem Basler Strafgericht. Die Verurteilung scheint so gut wie sicher.
Neue Version bei EinvernahmeOestreicher wurde ordentlich zu einer Einvernahme gemeinsam mit einem der Polizisten eingeladen. Das Protokoll dieser Einvernahme liegt der bz ebenfalls vor. Das Verhalten des Pärchens wird vom Polizisten im Einvernahmeprotokoll anders dargestellt als im Strafbefehl: Beide seien nicht aggressiv gewesen. Laut dem Polizeibeamten konnte der Aufenthaltsstatus des dunkelhäutigen Mannes aber nicht überprüft werden.
Kampf gegen Racial Profiling
Das Gegenteil kann Oestreicher nicht beweisen. Das ist ihm aber relativ egal, denn ihn interessiert was vor Gericht nicht verhandelt wird: Dass ein polizeilicher Verdacht alleine aufgrund der Hautfarbe aufgekommen war. Reicht der Polizeistreife die Hautfarbe des Kontrollierten für einen Verdacht auf illegalen Aufenthalt, nennt man dies Racial Profiling – und darauf will der Beschuldigte aufmerksam machen. Deshalb hat er sich mit Vertretern von Asylrechtsorganisationen und der «Allianz gegen Racial Profiling» zusammengetan, um – Zitat ihres Flyer – «der Verhandlung kritisch zu folgen».
Ebenfalls Oestreichers Verhandlung beiwohnen soll Mohamed Wa Baile. Der Schweizer mit kenianischen Wurzeln geriet 2015 in den Pendlerströmen am Zürcher Hauptbahnhof in eine Polizeikontrolle. Als er die Polizisten fragte, ob sie nach einer Person schwarzer Hautfarbe suchten, verneinten diese.
Deshalb handelte es sich für Wa Baile in seinem Fall um Racial Profiling; er weigerte sich, seinen Ausweis zu zeigen und ging vor Gericht. In den bisherigen Instanzen blitzte er ab. Wa Baile sei dem Blick der Polizisten ausgewichen, deshalb habe er letztlich deren Verdacht auf sich gezogen. Über seinen Fall wird das Bundesgericht entscheiden müssen. Am Rande von Oestreichers Verhandlung will Wa Baile über die Wichtigkeit von kritischen Beobachtern berichten.
Polizei widerspricht vehement
Bei der gemeinsamen Einvernahme mit Oestreicher äusserte sich der Polizist folgendermassen: «Im Bereich der Kaserne entschlossen wir uns, eine dunkelhäutige Person zu kontrollieren wegen Verdacht des illegalen Aufenthalts.» Dem Untersuchungsbeamten schien diese Erklärung nicht auszureichen: «Können Sie mir nochmals erläutern, warum genau dieser Mann durch Sie kontrolliert worden war?» Der Polizist blieb dabei: «Wir befanden uns in der Klybeckstrasse bei der Kaserne und sahen einen dunkelhäutigen Schwarzafrikaner. Wir kontrollierten ihn wegen des Verdachtes von illegalem Aufenthalt.»
Für Oestreicher ist klar: «Ich unterstelle nicht den einzelnen Polizisten Rassismus, sondern gehe davon aus, dass sie einen Auftrag haben, der sich nur mit rassistischen Mitteln lösen lässt.» Toprak Yerguz, Sprecher der Basler Justiz- und Sicherheitsdirektion, widerspricht vehement: «Bei der Polizeileitung besteht eine hohe Sensibilität für die Thematik.» Es gebe in Basel-Stadt keinerlei Anweisung, Personen aufgrund ihrer Hautfarbe zu kontrollieren. Ebenfalls reiche die Hautfarbe für einen Verdacht auf illegalen Aufenthalt nicht aus. Das Polizeikorps, in dem Mitarbeiter aus über zehn Nationen versammelt sind, sei speziell geschult. (bzbasel.ch)