Rechtsextreme verprügelten 2002 einen Mann aus Ex-Jugoslawien. Heute wurde das Urteil über den Angreifer gefällt.
· Roland Ducommun
Ein Schläger aus der rechtsextremen Szene ist vom Solothurner Obergericht wegen Tätlichkeit schuldig gesprochen worden, eine Strafe wurde dennoch nicht verhängt. Das Urteil könnte bei einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung für den Täter aber dennoch Folgen haben.
Der Angreifer erschien bei der Verhandlung vor dem Obergericht nicht, dafür war aber ein neuer Zeuge aufgetaucht, der ihn belastete. Dieser hat gesehen, wie eine Gruppe aus der rechtsextremen Szene einen Mann aus Ex-Jugoslawien bei der Kirche in Grenchen verprügelt hatte. In der ersten Instanz war der Angeklagte aufgrund anderer Zeugenaussagen freigesprochen worden.
Weder Knast noch Busse
Das Obergericht sprach den Schläger von der Anklage der Beschimpfung jetzt zwar frei, sah bezüglich der Tätlichkeit die Schuld aber als erwiesen an. Dennoch gab es einen Freispruch, weil, wie das Gericht feststellte, eine sogennante Retorsion vorlag: Demnach haben sich beide, Täter wie Opfer, an der Schlägerei beteiligt. Wer wie viel und zu welchem Zeitpunkt dazu beitrug, blieb für das Gericht unklar.
Für den Angeklagten bedeutet das Urteil, dass er jetzt zwar weder eine Busse bezahlen, noch ins Gefängnis muss, wie das die Anwältin des Klägers gefordert hatte. Auch eine Genugtuung muss er nicht bezahlen. Dennoch könnte der Schuldspruch wegen Tätlichkeit möglicherweise Konsequenzen haben. Falls das Opfer den zivilrechtlichen Weg beschreitet, könnte aus dem Schuldspruch eine Verpflichtung abgeleitet werden, für den Schaden des Opfers (Erwerbsausfall, Arbeitsunfähigkeit) haftbar zu sein. ·