Nach einer Schiessübung von zwei deutschen Neonazis in einem Aargauer Schiessstand hat das Kreiskommando Aargau eine Disziplinaruntersuchung gegen einen Schweizer Politiker eingeleitet.
Gegen einen Angehörigen der Armee sei ein Disziplinarverfahren eröffnet worden, sagte Rolf Stäuble, Kreiskommandant Aargau, am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Der Sachverhalt werde genau abgeklärt. Es würden Einvernahmen gemacht. Für das Training mit einer Armeewaffe hätten die Deutschen eine Bewilligung gebraucht.
Das Verfahren läuft gegen den Aargauer Nationalratskandidaten der Schweizer Demokraten (SD), Roland Wagner. Auf dessen Einladung hatten zwei Neonazis aus Deutschland am 10. August im Schützenstand in Oberhof der Fricktaler Schützengesellschaft Wölflinswil offenbar mit Armeewaffen ein Training absolviert. Wagner gehört dem SD-Vizepräsidium an.
Busse oder scharfer Arrest
Gemäss der Bundesverordnung über das Schiesswesen ausser Dienst braucht ein Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung für die Teilnahme an einer Bundesübung eine Bewilligung des Kreiskommandos. Eine Disziplinarmassnahme bei einem Verstoss reicht gemäss Stäuble von einem Verweis über 1000 Franken Busse bis hin 10 Tagen scharfem Arrest.
Das Schiesstraining im Fricktal hatte der Berliner Verein Antifaschistisches Pressearchiv und Bildungszentrum (apabiz) in der vergangenen Woche auf seiner Website bekannt gemacht. Der Verein machte vom Training Foto- und Videoaufnahmen. Der «Tages-Anzeiger» hatte am Dienstag über die Schiessübung berichtet.
Bei den zwei Deutschen handelt es sich gemäss apabiz um ein Mitglied der militanten Neonazi-Vereinigung «Freie Nationalisten Rhein-Main» und um seine Lebensgefährtin.