Neue Luzerner Zeitung vom 14.12.2010
Obergericht
MZ. Das Obergericht Uri stützt das Urteil des Landgerichts. Es verurteilt einen 31-jährigen Berner zu einer bedingten Geldstrafe von acht Tagessätzen à 100 Franken sowie zu einer Busse von 200 Franken. Das führende Mitglied der rechtsextremen Szene sei der Rassendiskriminierung und der Nachtruhestörung schuldig, befindet die höchste Urner Gerichtsinstanz. Die Verfahrenskosten von 4580 Franken gehen ebenfalls zu seinen Lasten.
Applaus für Holocaust-Leugner
Der Berner hatte am 5. August 2007 auf dem Rütli vor 300 Gleichgesinnten eine Rede gehalten. «Wir leben in einer Zeit, in der die Lüge regiert», so der Berner. Und weiter: «Das Antirassismusgesetz wurde installiert, um eine geschichtliche Lüge zu stützen.» Zudem nahm er Bezug auf einen vor ihm sprechenden Westschweizer, der bereits als Holocaust-Leugner verurteilt worden ist. «Wenn man bedenkt, was er alles durchmachen musste, um für die Wahrheit zu kämpfen, danken wir ihm mit Applaus», forderte er die Menge auf. Zudem wird der Berner vom Gericht schuldig gesprochen, weil er am 28. Dezember 2007 in Burgdorf Lärm verursacht und die Nachtruhe gestört hat.