Der Bund vom 11.09.2010
Die Betreiberin der umstrittenen Burgdorfer Bar blitzt mit einer Beschwerde vor Verwaltungsgericht ab.
Stefan Wyler
Bis zum Entscheid der kantonalen Volkswirtschaftsdirektion über die Rechtmässigkeit der Schliessung der Royal Aces Tattoo Bar bleibt das umstrittene Lokal, das als Treffpunkt der rechtsextremen Szene galt, geschlossen. Das Verwaltungsgericht hat es in einem gestern veröffentlichten Urteil abgelehnt, der Beschwerde der Barbetreiberin gegen die vom Emmentaler Statthalter im Juli verfügte Schliessung aufschiebende Wirkung zu erteilen und die vorläufige Wiedereröffnung des Lokals zu erlauben.
Nachdem Linksradikale Fenster eingeschlagen und Farbkübel ins Lokal geworfen hatten, hatte der Statthalter die Gefahr von Auseinandersetzungen zwischen Links- und Rechtsradikalen für akut gehalten und die Bar als «erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung, Ruhe und Sicherheit» geschlossen. Der Gemeinderat begrüsste den Entscheid.
Grundsätzlich hätten Beschwerden gegen Schliessungsentscheide von Gaststätten keine aufschiebende Wirkung, erinnerte nun das Verwaltungsgericht. Wichtige Gründe, die eine Ausnahme rechtfertigen würden, lägen hier nicht vor, auch wenn die Schliessung der Bar während des laufenden Verfahrens für die Betreiberin einschneidende finanzielle Konsequenzen habe. Gegen eine Öffnung der Bar während des Verfahrens spräche dagegen die «Gefährdung der öffentlichen Ordnung». Die Vorinstanz habe eine solche «ohne weiteres glaubhaft gemacht».