Vor zwei Monaten noch wäre er zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Jetzt muss er eine Geldstrafe zahlen.
Auch wenn sein Verteidiger von «nicht schwer wiegendem Verschulden», von «jugendlichem Leichtsinn» spricht: Lappalien sind es nicht, die dem Angeklagten vorgeworfen werden. Ganze zehn Positionen umfasst der Straftatenkatalog in der Anklageschrift, vom «Vergehen gegen das Waffengesetz» über den «Missbrauch von Schildern» zu «Gewalt und Drohung gegen Beamten» und ? vor allem ? zur «fahrlässigen schweren Körperverletzung». Dafür sei der knapp zwanzigjährige B. mit vier Monaten Gefängnis zu bestrafen, verlangt der Staatsanwalt.
Opfer liegen gelassen
Einige der Taten, so das Tragen von verbotenen Stellmessern oder die Beschimpfung und Bedrohung von Kantonspolizisten an einem Dorffest, verübte der Angeklagte noch vor Erreichen der Volljährigkeit. Als 18-Jähriger montierte er einmal Kontrollschilder eines Rollers auf sein Motorrad und wurde dabei erwischt. Und bei einem Streit griff er einmal zur Pistole und gab zwei Schüsse in die Luft ab.
Schwerwiegender ist ein Vorfall vom November 2004. An jenem Dienstagabend kam es zwischen B. und einem anderen Jugendlichen an der Zürcherstrasse zu einem handgreiflichen Streit. Nach einem Faustschlag an die Schläfe ging B.s Kontrahent zu Boden, wobei er so unglücklich fiel, dass er einen Schädelbruch erlitt. B. liess sein schwer verletztes Opfer liegen und entfernte sich vom Tatort. Damit machte er sich zusätzlich der «Unterlassung der Nothilfe» schuldig.
Bei diesem Vorfall ging es um Rache. Damals stand B. der rechten Szene nahe. Sein Opfer habe zu einer Gruppe linker Autonomen gehört, die ihn früher im Stadtpark zusammengeschlagen hatten, begründete der gelernte Velomechaniker am Donnerstag seine Tat vor Bezirksgericht. Inzwischen habe er sich von seinen früheren Kumpanen endgültig abgesetzt, beteuert er. Er sei reifer geworden, und sehe ein, dass Gewalt fehl am Platz sei. Mit dem Opfer habe er Kontakt aufgenommen, die ganze Sache tue ihm ausserordentlich leid.
In ihrem Urteil anerkennt die Einzelrichterin die Tatsache, dass der Angeklagte seine Taten zugibt und Reue zeigt. Für ihre Strafzumessung stützt sie sich auf das neue Strafgesetz, das seit Anfang Jahr in Kraft ist. Statt einer Gefängnisstrafe erhält B. eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Franken, die er zu begleichen hat, wenn er in der zweijährigen Probezeit straffällig wird. Zudem hat er eine Busse von 700 Franken, die Gerichtsgebühren und einen Teil der Verfahrenskosten zu zahlen. Damit geht sie über das vom Verteidiger beantragte Strafmass (90 Tagessätze zu 15 Franken, 200 Franken Busse) hinaus. Die Schadenersatzforderung des Opfers verweist sie auf den zivilrechtlichen Weg.