Bote der Urschweiz: Kanton Das Schwyzer Strafgericht hat einen Rechtsextremisten, der an der Dörflifasnacht 2014 in Schübelbach einen 32-jährigen Schweizer lebensgefährlich verprügelt hatte, verurteilt.
Die Schwyzer Strafrichter zeigten gegenüber dem heute 20-jährigen Ausserschwyzer, der letzte Woche vor Gericht stand (wir berichteten darüber) keine Gnade. Sie haben den jungen Mann, welcher der rechtsextremen Gruppierung «Kameradschaft Heimattreu» angehört, wegen einfacher und schwerer Körperverletzung und Vergehens gegen das Waffengesetz (er war unerlaubterweise im Besitz eines Tasers) zu einer 30-monatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Sechs Monate davon muss der Verurteilte im Gefängnis absitzen. 24 Monate der Freiheitsstrafe sind bedingt auf fünf Jahre ausgesprochen worden.
Probezeit verlängert
Das Strafgericht hat im Wesentlichen die Anträge der Anklage übernommen, den Zeitraum der Probezeit für die bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe aber um ein Jahr erhöht. «Grund dafür war der Umstand, dass der Beschuldigte während des laufenden Strafverfahrens weiter delinquiert hat», erklärte Strafgerichtspräsident Ruedi Beeler auf Anfrage. Der Rechtsextreme hatte Monate nach der Schlägerei in Schübelbach einem Schulkollegen vor einem Dance-Club in Kriens mit dem Ellbogen einen Schlag verpasst, weil dieser ihn ärgerte. Das Opfer erlitt dabei einen doppelten Kieferbruch.
Gewalttherapie angeordnet
Zudem ordnete das Gericht an, dass sich der Verurteilte einer Gewalttherapie unterziehen muss. Schliesslich sind auch die Genugtuungsforderungen der Opfer vom Gericht gutgeheissen worden. Dem Opfer der Schlägerei in Schübelbach sind 10 000 Franken, dem Geschädigten der Auseinandersetzung in Kriens 3000 Franken zugesprochen worden. Letztlich muss der Ausserschwyzer, der die Taten vor Gericht nicht gestanden hatte, auch sämtliche Verfahrenskosten berappen. Das im Dispositiv vorliegende Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann vor das Kantonsgericht weitergezogen werden. Vor Gericht hatte er einen Freispruch gefordert.
Lebensgefährlich verletzt
Das Strafgericht sah es als erwiesen an, dass der bekennende Rechtsextreme am 26. Januar 2014 morgens um etwa 02.15 Uhr an der Dörflifasnacht in Schübelbach auf dem Kiesplatz vor der extra für die Fasnacht aufgestellten Geisterbar zusammen mit mindestens einem anderen Gleichgesinnten auf einen 32-jährigen Schweizer mit Irokesenfrisur eingeschlagen hatte. Dem Opfer, das in Embryostellung am Boden kauerte, wurde mit schweren und mit Stahlkappen versehenen Schuhen zwei- bis dreimal heftig in die Magenregion getreten. Als der Verletzte versuchte, sich aufzuraffen, zog der Verurteilte ihn an den Haaren bis Kniehöhe auf und verpasste ihm heftige Faustschläge ins Gesicht. Nur diese Schläge hatte der Verurteilte vor Gericht zugegeben. Der 32-Jährige erlitt lebensgefährliche Verletzungen und hat gemäss Staatsanwalt Paul Schmidig nur überlebt, weil er ins Spital eingeliefert worden war.
Die Schlägerei in Schübelbach sorgte damals für grosses Aufsehen und landesweit für Schlagzeilen. Dem Rechtsextremen, der damals die Maurerlehre nicht abgeschlossen hatte und einen beruflichen Wiedereinstieg plant, scheint das Vorgefallene eine Lehre gewesen zu sein. «Ich bin momentan daran, aus dieser Szene auszusteigen. Ich will meine Gesinnung ändern und den Umgang mit diesen Leuten meiden», sagte er den Richterinnen und Richtern.