Tagblatt.
Die St.Galler Regierung hat einen Vorstoss von SP-Kantonsrätin Karin Hasler zu Rassismus in den sozialen Medien beantwortet. Eine Zunahme von rassistischen Kommentaren auf der Facebook-Seite der Kantonspolizei konnte zwar nicht festgestellt werden. Doch seit Beginn der Pandemie haben die Aktivitäten insgesamt zugenommen.
Wie geht der Kanton St.Gallen mit Rassismus auf seinen Onlineplattformen um? Unternimmt die Kantonspolizei St.Gallen genug, um Rassismus auf Social Media zu bekämpfen? Das wollte die Balgacher SP-Kantonsrätin Karin Hasler in einem Vorstoss von der St.Galler Regierung wissen. Nun liegt die Antwort auf den Vorstoss vor.
Unterschiedliche Schweizerdeutsche Schreibweisen eine Herausforderung
Gemäss der St.Galler Regierung betreut die Dienststelle Kommunikation der Staatskanzlei die Online-Auftritte des Kantons St.Gallen. Eine sogenannte Netiquette regelt das Verhalten zwischen den Userinnen und Usern. Um Kommentare auf deren Inhalt zu prüfen und diese bei Bedarf zu löschen, verwendet die Kommunikationsabteilung eine Software, die neue Kommentare aufführt. Bei schweren Verstössen gegen die Vorgaben der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) und/oder die Netiquette gibt sie die Userdaten zur Überprüfung an die zuständige Stelle der Kantonspolizei weiter.
Die Kantonspolizei St.Gallen hingegen verwende eigene Webauftritte, hält die Regierung in ihrer Antwort weiter fest. Dafür setze sie ein Social-Media-Management-Tool ein. Dieses generiere für jeden veröffentlichten Beitrag ein sogenanntes Ticket. Darin würden sämtliche eingehenden Kommentare aufgelistet und nach der Sichtung als «gelesen» markiert. «Somit kann sichergestellt werden, dass alle Kommentare gesehen wurden», heisst es weiter. Wie schnell dies geschieht, ist laut Regierung eine Frage von personellen Ressourcen und der Menge der eingegangenen Kommentare.
Des Weiteren arbeite die Kantonspolizei St.Gallen im erwähnten Social-Media-Management-Tool mit einer Automatisierung, wobei anhand einer «Blacklist» von Schimpfwörtern gewisse Kommentare automatisch verborgen würden. Dies verhindere zwar nicht das Abgeben eines Kommentars, unterbreche jedoch umgehend den Kreis der Betrachtenden. Die Regierung hält fest:
«Hierbei stellen jedoch unterschiedliche schweizerdeutsche Schreibweisen eine gewisse Grenze dar.»
Bei der Feststellung von strafrechtlich relevanten Äusserungen werden diese laut Regierung gesichert und an die Kriminalpolizei weitergeleitet, welche die weiteren polizeilichen Schritte koordiniert sowie gegebenenfalls Strafverfolgung einleitet.
Rauer Tonfall
Es sei keine signifikant zunehmende Tendenz von rassistischen Kommentaren auf der Facebook-Seite der Kantonspolizei St.Gallen feststellbar, schreibt die Regierung in ihrer Antwort. Und ergänzt:
«Seit Beginn der Pandemie haben die Aktivitäten aber zugenommen.»
Die Reaktionen seien jeweils anlassbezogen je nach Mitteilung. Das Aufkommen von problematischen Äusserungen hänge stark mit der Art publizierter Delikte und den dabei beteiligten Personen zusammen. Hierbei weist die Regierung darauf hin, dass die Kantonspolizei gemäss Polizeigesetz verpflichtet ist, die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen bekanntzugeben. Dies könne den Fokus einer Online-Diskussion auf dieses Thema reduzieren. Weiter teilt die Regierung mit:
«Die Kantonspolizei St.Gallen stellt vermehrt einen relativ rauen Tonfall und eine gewisse verbale Angriffslust zwischen den Userinnen und Usern fest.»
Die Kantonspolizei St.Gallen verberge deshalb, im Vergleich zu noch vor einigen Jahren, zusehends mehr Kommentare. Dies, um zumindest den Kreis Betrachtender von grenzwertigen Aussagen zu unterbrechen, jedoch nicht um aktive Zensur durch Löschung zu betreiben. Auch werde die erwähnte «Blacklist» laufend mit auffallenden Begriffen ergänzt.