Rassistischer Überfall: 22-Jähriger muss vor Gericht

BernerZeitung

Anfang Jahr waren in Thun ein dunkelhäutiger Schweizer und fünf seiner Freunde von Skinheads zusammengeschlagen worden. Jetzt ist klar: Einer der Täter muss sich wegen Rassendiskriminierung vor Gericht verantworten.

Erster Erfolg für die Opfer des rechtsextremen Übergriffs vom vergangenen Januar in Thun: Wie das Untersuchungsrichteramt Berner Oberland und die Kantonspolizei Bern gestern gemeinsam mitteilten, konnte die mutmassliche Täterschaft ermittelt werden.

«Die polizeilichen Abklärungen und Befragung verschiedener Personen führten zu einem 22-jährigen Schweizer», sagte die zuständige Untersuchungsrichterin Christine Schenk gestern auf Anfrage. Genauere Angaben zum Täter, beispielsweise ob der junge Mann aus der Region stammt, wollte Schenk nicht machen.

Dem 22-Jährigen wird vorgeworfen, rassendiskriminierende Äusserungen und Tätlichkeiten begangen zu haben. Laut Untersuchungsrichterin Schenk bestreitet er die Vorwürfe.

Hautfarbe als Auslöser

Zum rassistischen Überfall war es am frühen Sonntagmorgen des 28. Januars gekommen: Samuel M.*, Sohn einer Schweizerin und eines Afrikaners sowie fünf seiner Freunde ? unter ihnen auch eine Frau ? wurden damals im Bälliz und an der Thuner Schulhausstrasse von etwa sieben Skinheads zusammengeschlagen Auslöser für die Schläge war offenbar die Hautfarbe des 22-jährigen Samuel M. und seine «Anwesenheit in der Schweiz». Die Neonazis beschimpften einen seiner Freunde zudem als «Negerfreund».

Nur einer muss vor Gericht

Obwohl die sechs jungen Leute von einer ganzen Gruppe von Skinheads zusammengeschlagen wurden, muss sich vor dem Thuner Strafeinzelgericht lediglich einer der Täter wegen Rassendiskriminierung verantworten.

«Die Ermittlungen haben zwar ergeben, dass noch andere Personen involviert waren», so Untersuchungsrichterin Christine Schenk, «ihnen kann aber keine Rassendiskriminierung vorgeworfen werden.» Da kein Strafantrag, beispielsweise wegen Körperverletzung vorlag, konnte die Justiz gegen die restlichen Täter keine Anklage erheben.

Die Opfer hatten nach dem Vorfall bewusst auf eine Strafanzeige verzichtet ? «aus Angst», wie der dunkelhäutige Samuel M. und seine Freunde im Januar erklärten. Sie fürchteten, dass die Täter sonst ihre Adressen ausfindig machen und sich rächen würden.

Die Opfer hofften darauf, dass die Taten unter die Rassismus-Strafnorm fallen und die Justiz von Amtes wegen aktiv werden muss, was denn auch beim angeklagten 22-jährigen Schweizer der Fall war.