Diskriminierung
sda. Ein Verfahren wegen Rassendiskriminerung gegen vier Angehörige der Schweizer Armeesoll auf Antrag des militärischen Untersuchungsrichters eingestellt worden. Dagegen willder zuständige Schulkommandant eine Voruntersuchung.
Die Äusserungen der vier beschuldigten Wehrmänner fielen laut dem Untersuchungsrichterimmer nur innerhalb eines kleinen Personenkreises, sagte Martin Immenhauser, Sprecher derMilitärjustiz, zu einem Bericht von Schweizer Radio DRS vom Dienstag.
Die Beschuldigten und diejenigen Soldaten, welche die Anzeigen erstatteten, hätten sichgut gekannt. Deshalb sei der Untersuchungsrichter zum Schluss gekommen, dass keineÖffentlichkeit im Sinne des Gesetzes bestehe. Er habe deshalb einen Antrag aufEinstellung des Verfahrens und eine disziplinarische Bestrafung gestellt.
Immenhauser betonte, dass weder die Militärjustiz noch die Armee Rassismus toleriere.Auch gebe es in der Militärjustiz keine andere Behandlung als im zivilen Bereich. DieRechtsprechung der Militärjustiz sei diesbezüglich mit derjenigen des Bundesgerichtsidentisch.
Nebst der fehlenden Öffentlichkeit habe auch nicht nachgewiesen werden können, dass einVorsatz zur Rassendiskriminierung vorhanden war. Den vier Wehrmännern droht eineDisziplinarstrafe wegen Verletzung des Anstandes und groben Unfugs, sagte Immenhauserweiter.
Schulkommandant will Voruntersuchung
Der Entscheid liege nun beim zuständigen Schulkommandanten. Dieser könne immer nocheine Voruntersuchung befehlen, sagte Immenhauser. Gemäss Auskunft von ArmeesprecherFelix Endrich wird der Schulkommandant dies tun.
Die zwei Unteroffiziere und zwei Rekruten der Grenadier-RS in Isone TI waren Mitte Augustnach Hause geschickt worden, nachdem sie sich innerhalb einer Gruppe offenbar mitHitlergruss grüssten und sich rassistisch und rechtsextrem äusserten. Danach leiteteder Kommandant der Grenadierschule eine Untersuchung ein.
Problematischer Entscheid
Georg Kreis, Präsident der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus, erachtet dieVerfahrenseinstellung der Militärjustiz als problematisch. Unlängst habe dasBundesgericht einen Entscheid gefällt, der in eine andere Richtung weise. So sei“Öffentlichkeit“ breiter definiert worden, sagte er der Nachrichtenagentur SDA.
Nach dem Entscheid der Militärjustiz brauche es jetzt vor allem eine politischeVerurteilung. Die Zivilgesellschaft müsse sagen: „So nicht!“ Die Sühne der betroffenenWehrmänner sei zwar nötig. Doch für seine Arbeit zähle viel mehr diegesellschaftliche Wirkung, sagte Kreis.
Auch der Freiburger Strafrechtsprofessor Marcel Niggli hat Mühe mit dem Entscheid derMilitärjustiz. Dieser bedeute, dass die Armee Privatsache sei, sagte er gegenüber RadioDRS. Öffentlich könnte damit nur sein, was nicht armeebezogen sei.