Rassismus-Strafnorm wird «vorsichtig» angewendet

NeueZürcherZeitung

Studie der Kommission gegen Rassismus

Bern, 7. Aug. (ap) Die Rassismus-Strafnorm wird in der Schweiz «vorsichtig» angewendet. Zu diesem Schluss kommt eine am Dienstag veröffentlichte Analyse im Auftrag der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR), die 277 Entscheide und Urteile zwischen 1995 und 2004 untersuchen liess. In fast der Hälfte der Anzeigen kam es zu keinem Strafverfahren, in 41 Prozent der Fälle erfolgten Schuldsprüche. Bemerkenswert sei, dass ein grosser Teil der Verfahren aus Beweisschwierigkeiten eingestellt und die Anwendung der Strafnorm vielfach bereits wegen fehlender Öffentlichkeit ausgeschlossen worden sei, schreibt die EKR. Das Argument der Kritiker, wonach die Redefreiheit am Stammtisch nicht mehr gewährleistet sei, treffe nicht zu: In den ersten zehn Jahren, in denen die Strafnorm in Kraft war, gab es einen einzigen Entscheid zu einem Vorfall am Stammtisch, heisst es im Bericht. Der Beschuldigte wurde freigesprochen.

Bei allen analysierten Fällen machte die Tätergruppe der Rechtsextremen gemäss EKR rund 13 Prozent aus. Politische Akteure waren in 3,5 Prozent der Fälle betroffen. In rund 26 Prozent der Entscheide wurden Angehörige der jüdischen Religionsgemeinschaft Opfer von rassendiskriminierenden Handlungen. Weitere häufig betroffene Personengruppen sind Ausländerinnen und Ausländer mit 20 und Menschen dunkler Hautfarbe mit rund 14 Prozent. Diese Zahlen müssten jedoch insoweit relativiert werden, als sie nur rassendiskriminierende Übergriffe erfassen, die auch zu einer Strafanzeige geführt haben, so die EKR. In rund 26 Prozent der vorliegenden Gerichtsentscheide wurden keine Angaben zu den Opfern gemacht.

Die meisten rassendiskriminierenden Übergriffe wurden laut der Analyse durch verbale oder schriftliche Beschimpfungen begangen. Seit 1999 seien auch rassendiskriminierende Übergriffe mittels elektronischer Medien zu beobachten. Sie machen bereits über 7 Prozent aller Gerichtsentscheide aus.