Das Bezirksgericht reduzierte damit die vom Bezirksamt im Oktober 2007 verhängten Geldstrafen von 10 bis 25 Tagessätzen. Das Bezirksgericht verurteilte die Exponenten zu Geldstrafen von 5 bis 10 Tagen. Diese Entscheide gab Gerichtspräsident Thomas Müller am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA bekannt.
Eine Geldstrafe von 5 Tagen sprach das Gericht unbedingt aus, vier Geldstrafen zu 5 oder 10 Tagen bedingt auf zwei Jahre. Das Gericht reduzierte auch die Bussen für die Exponenten, vier Männer und eine Frau, auf je 150 Franken. Eine Busse wurde unbedingt ausgesprochen. Das Bezirksamt hatte Bussen zwischen 600 und 1800 Franken verhängt.
Gemäss Urteil machten sich die Verurteilten der Widerhandlung gegen das Antirassimusgesetz schuldig. Die Exponenten wurden wegen eines Absatzes im Parteiprogramm verurteilt. Darin stand, es sei ein Irrtum anzunehmen, der Mensch müsse in jedem Land der Erde die gleichen Rechte haben.
Im Internet veröffentlicht
Die Verurteilten hatten das Parteiprogramm zwischen August 2005 und März 2006 im Internet in ihrer Funktion als Vorstandsmitglieder veröffentlicht. Die Exponenten seien für das Programm mitverantwortlich, auch wenn dieses von einem Vorgänger übernommen worden sei, hält das Gericht fest.
Die fünf Exponenten hatten gegen die Strafbefehle des Bezirksamtes Einsprachen eingereicht. Die Verhandlungen am Bezirksgericht fanden am Mittwoch statt. Der Verteidiger verlangte Freisprüche vom Vorwurf der mehrfachen Rassendiskriminierung.
Die Verurteilten im Alter zwischen 22 und 38 Jahren stammen aus den Kantonen Bern, Freiburg und Solothurn. Eine Frau und ein Mann gehören noch immer dem Bundesvorstand der Pnos an.