Basellandschaftliche Zeitung: Demo · Eine Handvoll rechter Demonstranten demonstrierte illegal und bezog Schläge
Am Samstag auf dem Claraplatz: Einige religiöse Organisationen haben ihre Stände aufgestellt, darunter auch der «Islamische Zentralrat der Schweiz», IZRS. Plötzlich tauchen rund zehn Demonstranten auf, gewandet in orangene Overalls, wie sie die US-Gefangenen in Guantánamo tragen müssen. Alles sorgsam gefilmt von einem der ihren. Auf dem Video, das inzwischen aus dem Netz entfernt wurde, ist zu hören, «Du, stand do aane, du do», die Demonstranten postieren sich rund um den Stand des IZRS. «Die Polizei wusste nichts von dieser Demonstration, sie war auch nicht bewilligt», sagt Andreas Knuchel, der Sprecher der Basler Polizei. Danach brüllen die Pegida-Leute, die Plakate der rechtsextremen «Demokratischen Partei Schweiz» mit sich tragen, Parolen wie «Wir wollen keine Salafisten-Schweine» und machen so ihrem Ärger über diese radikale Strömung des politischen Islams Luft.
Marsch ins Nebensträsschen
Nachdem sie von einigen Passanten mehr oder weniger freundlich aufgefordert werden, zu verschwinden, ziehen die Rechten via Claragraben ab, verziehen sich aber rasch in de Rappoltshof, als der Protest der Passanten gegen ihren Protestzug immer lauter wird. Plötzlich tauchen nun einige Schwarzgewandete auf und attackieren die Pegida-Leute. Die versuchen sich zwar zu wehren, unter anderem mit den Ketten, die sie als symbolische Fesseln bei sich trugen, doch rasch wird klar, sie sind trotz zahlenmässiger Ausgeglichenheit der Lager unterlegen und geraten arg ins Hintertreffen. Die Angreifer setzen Pfefferspray ein und nicht genau zu identifizierende Schlaggegenstände. Und fordern immer wieder wutentbrannt: «Zieh das T-Shirt ab, los» Und in der Tat, einige der kurz geschorenen Pegida-Demonstranten haben es plötzlich sehr eilig, ihre Häftlingskluft loszuwerden.
Für Peter Gill, den Sprecher der Basler Staatsanwaltschaft, liegt kein Grund vor, hier tätig zu werden: «Prima vista könnte damit der Tatbestand von Art. 134 StGB erfüllt sein. Da wir aber keine Hinweise oder gar Anzeigen wegen in diesem Zusammenhang begangenen Körperverletzungen haben, fehlt ein wesentliches Tatbestandselement.» Artikel 134 des Strafgesetzbuches behandelt den «Angriff». Dieser ist definiert als Beteiligung an einer Attacke auf einen oder mehrere Menschen mit Körperverletzungen oder dem Tod als Folge. Da die Pegida-Leute aber keine Anzeige stellten, wird auch nicht ermittelt. Aus dem Video war, als es sich noch online finden liess, nicht zu erkennen, ob jemand ernsthaft verletzt wurde.
Auf die Frage, ob sich denn die Pegida-Anhänger strafbar gemacht hätten, antwortet Gill, das bezeichnen von Salafisten als «Schweine» sei zwar eine Beleidigung, aber es habe niemand Anzeige wegen Beschimpfung erstattet. Ohne Kläger aber gebe es auch hier keinen Grund zu ermitteln.
Ein Verstoss gegen das Antirassismusgesetz liege ohnehin nicht vor, da der Salafismus weder Religion noch Ethnie, sondern politische Einstellung sei. Unter dem Strich hat die Aktion vom Samstag also nur eines gezeigt: Die Basler Polizei hatte offensichtlich recht damit, zwei Gesuche für eine Pegida-Demo mit der Begründung abzulehnen, das Sicherheitsrisiko einer solchen Veranstaltung sei zu hoch.