Prozess nach Personenkontrolle an PNOS-Versammlung in Basel

sda

sda. Zwei Offiziere der Basler Kantonspolizei sind vom Vorwurf der Nötigung,Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauch frei gesprochen worden. Sie waren an derKontrolle einer Versammlung der Partei national orientierter Schweizer (PNOS)im Juni 2002 beteiligt.

Wegen Strafanzeigen der PNOS standen am Dienstag der damalige Polizeikommandantad interim und der Einsatzleiter vor dem Basler Strafgericht. Dieses stelltefest, dass die Razzia rechtmässig war und «hochprofessionell duchgeführtwurde», wie das Polizei- und Militärdepartement (PMD) am Donnerstagmitteilte.

Die als rechtsextrem eingestufte PNOS, damals unter ideologischer Führung desHolocaust-Leugners Bernhard Schaub, hatte im Juni 2002 einen Parteitag in einemRestaurant in Kleinhüningen durchgeführt. Die Polizei kontrollierte undfotografierte alle Teilnehmenden einzeln. Die Razzia dauerte etwa eine Stunde.

Eine Festnahme

Die Kantonspolizei befürchtete damals Zusammenstösse mit linksextremenGruppierungen, die zu einer Demonstration aufgerufen hätten, hiess es weiter.Bei der Kontrolle wurden ein zur Festnahme ausgeschriebener Mann erwischt undmehrere nicht zulässige Messer beschlagnahmt.

Mitglieder der PNOS reichten danach Anzeigen wegen Nötigung, Freiheitsberaubungund Amtsmissbrauch gegen Exponenten der Polizei und auch der Staatsanwaltschaftein. Die Regierung ernannte darauf Rechtsanwalt Roland Winiger aus Olten zumausserordentlichen Staatsanwalt und beauftragte ihn als Externen mit derAbklärung.

Winiger erhob 2003 Anklage gegen die zwei Polizeioffiziere, stellte aber dasVorverfahren gegen PMD-Vorsteher Jörg Schild sowie gegen zwei Staatsanwälteein. Die Regierung hält das Verhalten der Polizei für angemessen undsituationsgerecht. Laut PMD hätte eine Verurteilung die Polizeiarbeit «massiverschwert».