srf.ch: Es gab ein Einreiseverbot gegen den Sänger einer rechtsextremen deutschen Band, die am vergangenen Samstag bei einer Pnos-Feier in Kaltbrunn auftrat. Nur: Die Polizei händigte ihm das Verbot erst nach der Feier aus und brachte ihn dann zur Grenze. Nun gibt es Klärungsbedarf.
Heute, 15:14 Uhr, aktualisiert um 17:21 Uhr
Der Sänger einer rechtsextremen deutschen Band konnte am vergangenen Samstag bei einer Feier der Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) auftreten – trotz Einreiseverbots und obwohl die Polizei wusste, dass er sich im Veranstaltungslokal befand.
Polizei liess den Sänger gewähren
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Die Polizei liess den Mann nach eigenen Angaben gewähren. Das Einreiseverbot sei ihm erst nach dem Konzert ausgehändigt worden, bestätigte Polizeisprecher Gian Andrea Rezzoli in der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz». Die St. Galler Kantonspolizei reagierte damit auf Medienberichte, wonach Teilnehmer des Treffens in sozialen Medien die Polizei verhöhnt und ihr einen Handel mit der Pnos unterstellt hatten.
Nach Angaben der Polizei war für den Mann eine Einreisesperre beantragt worden, um seinen Auftritt zu verhindern. Trotz Kontrollen an der Grenze sei er jedoch unerkannt nach Kaltbrunn gelangt. Dort hatte die Pnos ihre Versammlung.
Die Polizei habe gewusst, dass sich der Sänger im Saal aufhielt. Weil es sich um eine geschlossene Gesellschaft handelte, habe man jedoch keinen Grund gehabt einzugreifen.
Wir konnten doch die geschlossene Veranstaltung nicht stürmen, nur weil dort ein paar rassistische Lieder gesungen wurden.
Gian Rezzoli
Mediensprecher Kantonspolizei St. Gallen
Nach der Feier sei der Mann mit dem Einreiseverbot konfrontiert und anschliessend an die Grenze begleitet worden. «Wir konnten doch die geschlossene Veranstaltung nicht stürmen, nur weil dort ein paar rassistische Lieder gesunden wurden», sagte Rezzoli gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Dies bedeute jedoch keineswegs, dass die Polizei rechtsextremes Gedankengut als positiv bewerte.
Polizisten durften nicht ins Lokal
Weder die Pnos noch die Musikgruppe seien in der Schweiz verboten, so Rezzoli im «Regionaljournal Ostschweiz». Die Feier sei zudem nicht öffentlich gewesen. Der Einsatzleiter vor Ort habe zwar zwei Polizisten im Inneren des Lokals postieren wollen, die Parteileitung habe dies jedoch abgelehnt. «Wir hatten keine rechtliche Grundlage, die Anwesenheit der Polizisten durchzusetzen», so der Polizeisprecher im «Regionaljournal».
«Gründe der Verhältnismässigkeit»
«Aus Gründen der Verhältnismässigkeit im Rahmen des Gesamteinsatzes entschied sich die Kantonspolizei St. Gallen, dem Mann erst nach seinem Auftritt das Einreiseverbot auszuhändigen.»
Die Polizei hatte das Pnos-Treffen am vergangenen Samstag begleitet, nachdem die Behörden am vorhergehenden Wochenende in Unterwasser von einem Rechtsrock-Konzert mit rund 5000 Besuchern aus Europa überrumpelt worden waren.