Es ist das vorsorgliche Verbot der St. Galler Kantonspolizei, das der rechtsnationalen Partei Pnos sauer aufstösst. Vor dem für Mitte Januar geplanten Konzert der Rechtsextremen hatte die St. Galler Polizei der Veranstaltung der Neonazis den Riegel geschoben und ein Verbot ausgesprochen. Dagegen wehrt sich die Pnos nun mit einem Rekurs, wie Anwalt Valentin Landmann einen entsprechenden Bericht der «Südostschweiz» bestätigt. Der prominente Rechtsvertreter hat in der Vergangenheit die Hells Angels, Personen aus dem Rotlichtmilieu und jüngst den geflohenen Häftling Hassan Kiko vertreten.
Versammlungsfreiheit für alle
Konkret hat die Pnos einen Rekurs beim St. Galler Sicherheitsund Justizdepartement eingereicht. Inhaltlich gehe es vor allem um die Versammlungsund Vereinsfreiheit, die in der Schweiz gelte, sagte Landmann gestern auf Anfrage. «Diese gilt grundsätzlich für alle – solange nichts Rechtswidriges passiert, darf man nicht eingreifen.» Im Vergleich dazu seien die Behörden bei islamischen Hasspredigern «sehr grosszügig», sagt Landmann, obwohl dort teils zu schweren Straftaten aufgerufen werde. Im Falle der Pnos wäre die Polizei laut Landmann besser vor Ort gegangen, um dann zu entscheiden, ob es notwendig sei, einzugreifen, statt vorgängig ein Verbot auszusprechen. Stattdessen hätten Berührungsängste zu einer «Überreaktion» geführt.
Die St. Galler Polizei wollte nach dem Fall Unterwasser verhindern, dass zum zweiten Mal ein Rechtsrockkonzert auf dem Kantonsgebiet stattfindet. Das Konzert ging letztlich im Kanton Luzern über die Bühne. rkr