Zofinger Tagblatt. Luzerner Regierungsrat antwortet auf Anfragen zu Konzertanlass und Extremismus.
Zuerst der Treffpunkt im aargauischen Rothrist, dann das Konzert in Willisau. Der Austragungsort der Veranstaltung der Pnos, der Partei national orientierter Schweizer, das «Alte Sportrock Café», wurde offenbar erst kurzfristig am 14. Januar bekannt gegeben, doch die Luzerner Polizei bekam Wind vom Aufmarsch der Rechtsextremen. Jedenfalls positionierte sie sich in der Hinterländer Ortschaft. 150 Besucher zählte der Anlass schliesslich. Ausser einer Festnahme kam es zu keinen polizeilich nennenswerten Zwischenfällen. Für die Kantonsräte Peter Fässler (SP, Kriens) und Daniel Piazza (CVP, Malters) jedoch kein Grund, die Hände in den Schoss zu legen. Mit ihren beiden Anfragen an den Luzerner Regierungsrat sorgen sie für eine Nachbetrachtung des Rechtsextremen-Aufmarsches in Willisau.
«Falls strafbare Handlungen»
Nun liegen die Antworten aus der Kantonshaupstadt vor. Strafbar sei bei der Veranstaltung lediglich gewesen, dass für die Bewirtung eine gastgewerbliche Bewilligung hätte eingeholt werden müssen, heisst es. Ein Verantwortlicher wurde deshalb verzeigt. Im Kanton St. Gallen würden solche Veranstaltungen flächendeckend verboten, erwähnt Kantonsrat Fässler. Für ein Verbot solcher Anlässe sieht der Regierungsart jedoch keine Veranlassung: «Im Kanton Luzern gab es bei der Lagebeurteilung keinen Grund, ein präventives generelles Verbot für einen Anlass auf privatem Grund oder in privaten Räumen auszusprechen. Der Veranstalter wurde in Kenntnis gesetzt, dass Personen, die sich widerrechtlich in der Schweiz aufhalten, unverzüglich festgenommen und ausgeschafft würden. Ebenso wurde dem Veranstalter mitgeteilt, dass die Polizei einschreiten würde, falls strafbare Handlungen festgestellt würden.»
Der Regierungsrat begründet weiter: «Die Pnos ist eine Partei, die in der Schweiz nicht verboten ist und es gilt die im Artikel 22 der Bundesverfassung garantierte Versammlungsfreiheit. Zudem waren gemäss Einschätzung der Luzerner Polizei Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet. Diese Kriterien waren massgebend für die Entscheidung. Veranstaltungen, egal welcher Ausrichtung, werden im Einzelfall geprüft und es erfolgen gegebenenfalls Informationsaustausch und Absprachen mit anderen Polizeikorps und dem NDB.» Jeder Einzelfall müsse geprüft werden, so die Regierung weiter. Der Regierungsrat hält in der
Antwort zur Anfrage Fässler immerhin fest: «Der Regierungsrat ist generell gegen jeglichen Extremismus, sei es politischer oder religiöser Natur.»
Der NDB (Nachrichtendienst des Bundes) hält in einem Bericht fest, dass sich die Rechtsextremisten-Szene in der Schweiz «weiterhin bedeckt halte und konspirativ agiere». Das war auch im Fall von Willisau so. Im Dezember 2016 war lediglich klar, dass ein Pnos-Unterstützerkonzert stattfinden soll, nicht aber wo. Mehrere kantonale Polizeikorps bereiteten sich auf einen Einsatz vor, koordinierten. Erst im Verlaufe des Konzerttages hat sich der Veranstaltungsort Willisau herauskristallisiert, kann der Antwort des Regierungsrates entnommen werden. Noch während des Konzertes kam offenbar der Verdacht auf, dass mit der Band Bronson eine italienische Rechtsband hätte auftreten sollen, gegen die eine Einreisesperre bestand. Die Polizei fand jedoch im Konzertlokal keine Bandmitglieder vor. Allerdings gab es Gerüchte, dass sie trotzdem dort waren.
Schwankende Anzahl Vorfälle
Auch in der Antwort auf die Anfrage von Kantonsrat Daniel Piazza betont der Regierungsrat noch einmal, dass, wenn der Anlass legal ist und keine sicherheitspolizeilichen Bedenken bestehen, Anlässe mit rechtsextremem Hintergrund durch die Behörden «nicht einfach verhindert werden» können. Dazu gehören würden wohl höchstens Anlässe, bei denen der Hinweis auf Ausübung von Gewalt oder Aufrufe dazu bestünden. Die Regierung nimmt keine Stellung dazu, ob im Kanton Luzern links- oder rechtsradikale Kreise unter Beobachtung stehen.
Die Statistik der Luzerner Polizei zeigt übrigens keine klare Tendenz zu vermehrtem Auftreten rechtsextremer Kreise auf: 2015 seien 11 Vorfälle gezählt worden, das Jahr davor 7 und 2012 und 2016 je 16.
Gemäss Einschätzung der Polizei waren Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet. Diese Kriterien waren massgebend für die Entscheidung.