Im Oktober sorgte ein Konzert mit rechtsextremen Bands und bis zu 6000 Besuchern in Unterwasser für Aufsehen. Wenig später bescherte ein Anlass der Partei national orientierter Schweizer (Pnos) in Kaltbrunn der Kantonspolizei viel Arbeit. In Rapperswil demonstrierten Gegner der Veranstaltung.
Diese Ereignisse dürfte die Kantonspolizei noch im Hinterkopf gehabt haben, als sie vor rund zwei Wochen ein geplantes Konzert der Pnos vorsichtshalber verbot. Sie untersagte, dass die am 14. Januar geplante Veranstaltung im Kanton St. Gallen stattfindet. Damals war noch unklar, wo das Konzert geplant war. Über die Bühne ging es letztlich in Willisau im Kanton Luzern.
Pnos stellt Verbot infrage
Das Verbot der Kantonspolizei St. Gallen hat nun ein rechtliches Nachspiel. Wie der Vorsitzende der Pnos, Dominic Lüthard, mitteilt, hat die Partei gestern beim Sicherheits- und Justizdepartement Rekurs gegen die Verfügung der Kantonspolizei eingereicht. «Bei uns ist noch nichts angekommen», sagte gestern die stellvertretende Generalsekretärin des Sicherheits- und Justizdepartements, Judith Widmer.
Sie verwies aber darauf, dass der Poststempel von gestern genüge, um die Rekursfrist einzuhalten. Da ihr der Inhalt des Rekurses noch nicht bekannt war, konnte sie sich dazu nicht äussern.
Bekannter Verteidiger
«Die Post ist heute erst rausgegangen», sagt Anwalt Valentin Landmann, dessen Zürcher Kanzlei die Pnos rechtlich berät. Der 67-Jährige hat schon umstrittene Mandanten wie die Hells Angels und Randgruppen aus dem Rotlichtmilieu verteidigt.
Die Kantonspolizei hatte ihr Verbot mit der Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung begründet. «Erfahrungsgemäss werden bei Anlässen rechts- oder linksextremer Kreise Demonstranten der jeweiligen Gegenseite mobilisiert, weshalb mit folgenreichen Auseinandersetzungen gerechnet werden muss», teilte sie mit.
Der Anwalt hält diese Begründung für unzureichend. «Sicherheit und Ordnung kann man nur anführen, wenn akute Gefahr droht – nicht generell», sagt er. Bei dem Rekurs gehe es um die prinzipielle Frage der Versammlungsfreiheit. Niemand habe etwas dagegen, wenn Behörden einschritten, falls Recht gebrochen werde. Landmann ist der Ansicht, die Polizei hätte sich die Veranstaltung ansehen sollen. «Sie hätte nur eingreifen sollen, wenn etwas Rechtswidriges läuft.»
Entscheidung steht aus
Mit dem Rekurs beschäftigt sich nun zunächst die zuständige Instanz beim Kanton. «Es kann einige Zeit dauern, bis er beantwortet ist», sagt Landmann. Wie lange es bis zu einer Entscheidung dauern wird, konnte auch Widmer nicht sagen. Die Entscheidung könnte dann in einem nächsten Schritt ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden.
Bei der Kantonspolizei bleibt man offenbar gelassen: «Es ist ein Grundrecht, dass die Pnos Rekurs einlegt. Das nimmt jetzt seinen Weg. Wir sind gespannt, was am Ende entschieden wird», sagt Kommunikationschef Hanspeter Krüsi.