Im Oktober sorgte ein Konzert mit rechtsextremen Bands und bis zu 6000 Besuchern in Unterwasser für Aufsehen in der ganzen Schweiz. Wenig später bescherte ein Anlass der Partei national orientierter Schweizer (Pnos) in Kaltbrunn der St. Galler Kantonspolizei viel Arbeit. In Rapperswil demonstrierten Gegner der Veranstaltung.
Diese Ereignisse dürfte die St. Galler Kantonspolizei noch im Hinterkopf gehabt haben, als sie vor rund drei Wochen ein geplantes Konzert der Pnos vorsichtshalber verbot. Sie untersagte, dass die am 14. Januar geplante Veranstaltung im Kanton St. Gallen stattfindet. Damals war noch unklar, wo das Konzert geplant war. Über die Bühne ging es letztlich in Willisau im Kanton Luzern.
Pnos stellt Verbot infrage
Das Verbot der Kantonspolizei St. Gallen hat nun ein rechtliches Nachspiel. Wie der Vorsitzende der Pnos, Dominic Lüthard, mitteilt, hat die Partei letzte Woche beim St. Galler Sicherheits- und Justizdepartement Rekurs gegen die Verfügung der Kantonspolizei eingereicht. Der stellvertretenden Generalsekretärin des Sicherheits- und Justizdepartements, Judith Widmer, war damals noch nichts davon bekannt. Sie verwies aber darauf, dass der Poststempel des letzten Tages der Frist genüge, um die Rekursfrist einzuhalten.
«Die Post ist an diesem Tag erst rausgegangen», sagt Anwalt Valentin Landmann, dessen Zürcher Kanzlei die Pnos rechtlich berät. Der 67-Jährige hat schon umstrittene Mandanten wie die Hells Angels und Randgruppen aus dem Rotlichtmilieu verteidigt.
Die Kantonspolizei hatte ihr Verbot mit der Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung begründet. «Erfahrungsgemäss werden bei Anlässen rechts- oder linksextremer Kreise Demonstranten der jeweiligen Gegenseite mobilisiert, weshalb mit folgenreichen Auseinandersetzungen gerechnet werden muss», teilte sie mit.
Anwalt: Begründung reicht nicht
Der Anwalt Landmann hält diese Begründung für unzureichend. «Sicherheit und Ordnung kann man nur anführen, wenn akute Gefahr droht – nicht generell», sagt er. Bei dem Rekurs gehe es um die prinzipielle Frage der Versammlungsfreiheit. Niemand habe etwas dagegen, wenn Behörden einschritten, falls Recht gebrochen werde. Landmann ist der Ansicht, die Polizei hätte sich die Veranstaltung ansehen sollen. «Sie hätte nur eingreifen sollen, wenn etwas Rechtswidriges läuft.»
Mit dem Rekurs beschäftigt sich nun zunächst die zuständige Instanz beim Kanton. «Es kann einige Zeit dauern, bis er beantwortet ist», sagt Landmann. Wie lange es bis zu einer Entscheidung dauern wird, konnte auch Widmer nicht sagen. Die Entscheidung könnte dann in einem nächsten Schritt ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden.
Bei der Kantonspolizei bleibt man offenbar gelassen: «Es ist ein Grundrecht, dass die Pnos Rekurs einlegt. Das nimmt jetzt seinen Weg. Wir sind gespannt, was am Ende entschieden wird», sagt der Kommunikations- chef der St. Galler Kantonspolizei, Hanspeter Krüsi.