L., wurden vor rund einem Jahr vom Kriminalgericht zu Gefängnisstrafenvon 12 Monaten verurteilt.
Keine Nachsicht
In seiner Urteilsbegründunghielt zwar das Kriminalgericht fest, dass das Verhalten der beiden keineNachsicht verdiene. Allerdings wurden die Strafen lediglich bedingt ausgesprochen,da den beiden eine gute Prognose für ihr künftiges Verhaltengestellt werden könne, «wenn auch mit etwelchen Bedenken»,so damals das Kriminalgericht in seinem begründeten Urteil. Die Staatsanwaltschaftzog den Fall an das Obergericht weiter, das den Fall neu zu beurteilenhatte. Bestritten war indes nicht das Strafmass von 12 Monaten, sondernvielmehr die Frage nach dem bedingten Strafvollzug.
Keine gute Prognose
Im Gegensatz zur Vorinstanzkam das Obergericht zum Schluss, dass Pascal L. und seinem Gesinnungsgenossenfür die Zukunft keine günstige Prognose gestellt werden könne.Erhebliches Gewicht mass das Richtergremium den Aussagen der beiden Angeklagtenzu, die eingestanden, noch immer in der rechtsextremen Szene zu verkehrenund verschiedentlich an Skinhead-Anlässen teilzunehmen. Es zeuge wenigvon Einsicht oder gar Reue, wenn sich Pascal L. heute einerseits von Gewaltdistanziere, andererseits weiterhin zur rechtsextremen Szene gehöre,hält das Obergericht in seinem begründeten Urteil fest.
Taktische Einsicht
Diesem ist weiter zu entnehmen,dass man nicht um den Eindruck herumkomme, «dass die heute ÐeinsichtigeðHaltung der Angeklagten vorab aus taktischen Ãœberlegungen erfolgt».Und weiter: «Angesichts des in der Skinhead-Szene herrschenden Gruppendruckserscheint die Aussage von Pascal L., dass er in Zukunft an keiner gewalttätigenZusammenrottung mehr teilnehme beziehungsweise keine Straftaten mehr begehenwolle, wenig überzeugend.» Das gewalttätige Umfeld, indem er sich bewege, und besagter Gruppendruck liessen die Chancen auf Besserungals äusserst gering erscheinen.
Einschlägig vorbestraft
Das Obergericht weist imUrteil auch auf eine Vorstrafe von L. hin, der wegen Gewalt und Drohunggegen Beamte bereits vor dem Hochdorfer Ãœberfall zu einer Busse von2000 Franken verurteilt worden war. Schon damals habe Pascal L. vor demUntersuchungsrichter beteuert, er habe seine Lehren aus dem Strafverfahrengezogen.
Grundsätzlich stelledie Geständnisbereitschaft der beiden Skinheads keinen Beweis füreine innere Umkehr dar, und es könne zum heutigen Zeitpunkt nichtgesagt werden, dass sie sich künftig wohlverhalten werden. Aufgrunddieser Unsicherheit verurteilte das Obergericht Pascal L. und Hermann L.unter anderem wegen Angriffs, Körperverletzung und Sachbeschädigungzu je 12 Monaten Gefängnis unbedingt und zu Bussen von 2000 beziehungsweise1000 Franken. Das Urteil ist rechtskräftig.
ROLAND HÃœGI