Am 15. Oktober 2016 fand im sankt-gallischen DorfUnterwasser ein Neonazi-Konzert statt, an dem zwischen fünf- undsechstausend Sympathisanten der rechtsextremen Szene teilnahmen. Wie der «SonntagsBlick» berichtete, war ein Oberwalliser Mitorganisator. Der in der Szene einschlägig bekannte Neonazi wurde 2009 für die Organisationeines Neonazi-Konzerts im Crazy Palace in Gamsen vom BrigerBezirksgericht zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt. Das Kantonsge-richt bestätigte das Urteil in nächster Instanz.
Staatsanwaltschaft hat keine Kenntnis des Falls
Wie bei der Veranstaltung vom 17. September 2005in Gamsen kursierten im Anschluss Videoaufnahmen aus der Konzerthalle,auf denen Leute aus dem Publikum den Hitlergruss zeigten und eineNeonazi-Band – hier «Frontalkraft» – ein gewaltverherrlichendes Liedsang. Im Fall vom Toggenburg eröffnete die Staatsanwaltschaft Uznachjedoch kein Verfahren. Zwischen der Sankt Galler Kantonspolizei und derOberwalliser Staatsanwaltschaft fand aufgrund der Beteiligung desOberwalliser Organisators kein Austausch statt, wie OberstaatsanwaltRinaldo Arnold gegenüber dem WB auf Nachfrage Auskunft gab. DasNeonazi-Konzert mit Oberwalliser Beteiligung sei ihm bis dato nichtbekannt. Die Frage, ob der Exponent unter spezieller Be- obachtung derKantonspolizei steht, konnte Kapo-Mediensprecher Markus Rieder ausDatenschutzgründen nicht beantworten. Man habe grundsätzlich ein Augeauf die rechte und die linke Szene, kenne diese Leute und tausche sichregelmässig mit dem Nachrich- tendienst des Bundes und anderenPolizeikorps aus. Es gelte aber, sowohl bei von linken wie von rechtenGruppen organisierten Konzerten, die Versammlungsfreiheit.
Antirassismus- Strafnorm verletzt
Im Jahr 2009 sprach das Bezirksgericht Brig 18Beteiligte (davon 14 aus dem Oberwallis) des Neonazi-Konzerts im Gamsner Crazy Palace wegen der Ver- letzung der Antirassismus-Strafnormschuldig. Die Staatsanwaltschaft stützte ihre Anklage vorwiegend auf den Auftritt der deutschen Band «Feldherren», die bei ihrem Konzert dasantisemitische «Blutlied» zum Besten gab. Zwölf Angeklagte zogen ihreSchuldsprüche weiter ans Kantonsgericht, wo 2010 sechs vom Vorwurf derRassendiskriminierung freigesprochen wurden.