Obergericht verschärft Strafen
Frauenfeld. Das Thurgauer Obergericht hat die Strafen gegen sechs Rechtsradikale erhöht. Die zweitinstanzlichen Urteile liegen um ein Jahr höher als jene der Vorinstanz.
Die rechtsextremen Schläger hatten im April zwei Jugendliche zusammengeschlagen. Nun hat das Thurgauer Obergericht in dem gestern veröffentlichten Urteil die sechs Skinheads zu Strafen zwischen 5 und 6 Jahren verurteilt. In erster Instanz lauteten die Urteile auf 4 bis 5 Jahre Zuchthaus. Die Verteidigung macht noch keine Aussagen dazu, ob ihre Mandanten die Urteile akzeptieren oder sie ans Bundesgericht weiterziehen. Im Berufungsprozess befand das Obergericht die Täter ausserdem der versuchten Tötung im Falle des damals 15-jährigen Opfers schuldig. Die Vorinstanz hatte in diesem Fall auf schwere Körperverletzung erkannt.