sda. Der Gründer und Präsident der Nationalen Partei Schweiz (NPS) darf alsRechtsextremer bezeichnet werden. Das Zürcher Bezirksgericht hat einenJournalisten vom Vorwurf der üblen Nachrede und der Verleumdung freigesprochen.
Zankapfel war der «Blick»-Artikel «Rechtsextremer arbeitet für Staatsschutz»vom 29. Oktober 2002. Darin wurde der NPS-Präsident als Rechtsextremerbezeichnet, der bei den Nationalratswahlen teilnehmen möchte und gleichzeitig derStaatsschutzabteilung der Berner Stadtpolizei ? für 100 Franken Entgeld?Informationen über seine Gesinnungsgenossen gab.
Diese Darstellung entspreche nicht der Wahrheit, meinte der NPS-Präsidentund verklagte den heutigen «SonntagsBlick»-Redaktor wegen übler Nachrede oderVerleumdung. An der Verhandlung fehlte er aber unentschuldigt.
«Rechtsextremismus bezeichne das ganz rechte Parteienspektrum», hielt dieGerichtsvorsitzende fest. Dies sei nicht ehrverletzend. Der NPS-Präsidenterscheine im Artikel als Politiker, und Politiker müssen sich laut derVorsitzenden mehr gefallen lassen.
Der Journalist habe den Text in gutem Glauben geschrieben: Fotos undAussagen in diversen Medien sowie Fernsehaufnahmen der Rütli-Aufmärsche vonSkinheads zeigten, dass sich der Ankläger in diesem Umfeld bewegte. Das Gericht kamaus diesen Gründen zum Schluss, dass hier weder üble Nachrede noch Verleumdungvorliege.
Dasselbe gelte für die Aussage, der NPS-Präsident habe für den Staatsschutzgearbeitet. Vom Vorwurf der Verleumdung wurde der Journalist freigesprochen,da der Ankläger die nötigen Beweise nicht erbracht hatte, damit alsDenunziant und Verräter dargestellt worden zu sein.
Der Journalist wurde in allen Punkten freigesprochen. Der Ankläger muss demAngeklagten eine Prozessentschädigung von 5000 Franken leisten; auf dieForderung des Anklägers nach Genugtuung ging das Gericht nicht ein.