Luzerner Zeitung. Seit Januar berät das Schwyzer Kompetenzzentrum Integration Menschen aus Uri, wenn diese von Diskriminierung betroffen sind. Sie kann ihnen mit einer Vielzahl an Instrumenten zur Seite stehen.
Wer in Uri Opfer von Rassismus wird, kann sich bei einer Anlaufstelle melden, die auf solche Fälle spezialisiert ist. Wie alle Kantone ist auch der Kanton Uri vom Bund verpflichtet, eine solche Stelle zu führen. Das tut er aber nicht selbst, sondern er lässt die Dienstleistung von einer ausserkantonalen Stelle erbringen. Von 2019 bis Ende des vergangenen Jahres übernahm die Asylorganisation der Stadt Zürich diese Aufgabe, davor eine Vorgängerorganisation dieser. Seit Anfang dieses Jahres kümmert sich das Kompetenzzentrum Integration des Kantons Schwyz (Komin) um die Anfragen aus Uri.
«Es gab noch nicht gerade einen Ansturm», sagt auf Anfrage Enisa Bleiker, Co-Geschäftsleiterin des Komin. Konkret haben sich bislang drei Betroffene bei ihr gemeldet, wobei ein Fall noch ausserhalb von Uri stattgefunden habe. Daneben haben zwei Fachpersonen – das können zum Beispiel Lehrpersonen sein – die Beratung der Stelle in Anspruch genommen. Um den Persönlichkeitsschutz der Betroffenen zu wahren, möchte die Fachstelle keine Details zu den Fällen nennen.
Betroffene wissen oft nicht, wo Diskriminierung beginnt
In anderen kleineren Zentralschweizer Kantonen sei die Anzahl der Anfragen vergleichbar. Bleiker weist jedoch darauf hin, dass die meisten Vorfälle gar nicht gemeldet würden. Sie sagt:
«Die Betroffenen, aber auch viele Einheimische, wissen oft nicht, wo Diskriminierung überhaupt beginnt.»
Manchmal sei ihnen zudem das Angebot nicht bekannt.
Wo Diskriminierung oder Rassismus beginnen kann, erklärt Daniela Scheidegger, die seit Juni die kantonale Abteilung Integration in Uri leitet. «Generell gesagt, fängt das aber im Kleinen an, dass zum Beispiel jemand rassistische Wörter benutzt, die nicht direkt an jemanden gerichtet sind.»
Oder Direktbetroffene werden beispielsweise in einem Einkaufsladen nicht wie andere Kunden begrüsst, oder man folgt ihnen durch den Laden, um sie bei ihrem Tun zu beobachten, ergänzt Enisa Bleiker. Nebst herabwürdigendem Verhalten oder Kommentaren kann es aber auch vorkommen, dass jemand aufgrund seiner Religion, Ethnie oder Herkunft bei der Bewerbung um eine Stelle oder Wohnung benachteiligt werde, nennt Scheidegger ein weiteres Beispiel. Aus Uri sei dem Komin aber bisher kein solcher Fall gemeldet worden.
Workshops für Schulen und Firmen
Die Fachleute der Schwyzer Meldestelle klären nach einer Anfrage zusammen mit der betroffenen Person die Umstände eines Vorfalles näher ab. Sie schauen, ob es sich tatsächlich um einen Fall rassistischer Diskriminierung handelt. «Je nach Bedarf kann die ratsuchende Person dann Unterstützung durch Auskunft oder rechtliche Orientierung bekommen», so Bleiker.
Die Beratung könne zudem beinhalten, dass die betroffene Person lernt, in bestimmten Situationen anders zu reagieren. Ausserdem kann die Stelle die Person bei der Bewältigung eines Konfliktes begleiten, indem sie mit allen Beteiligten Kontakt aufnimmt, um das Gespräch zu suchen. Workshops für Firmen und Schulen ergänzen das Angebot.
Auf Angebot wird in Deutschkursen hingewiesen
In den vergangenen Jahren lagen die Zahlen der Anfragen aus Uri jeweils «deutlich unter zehn Fällen pro Jahr», wie die Vorgängerin Scheideggers, Lena Greber, im Januar gegenüber unserer Zeitung sagte. «Mit der neuen, regional verankerten Lösung wird die Zugangshürde für Ratsuchende gesenkt. Eine mögliche Konsequenz davon ist eine Erhöhung der Beratungszahlen», so Greber damals.
Bislang habe man aber auch mit dem neuen Angebot noch nicht mehr Meldungen erhalten, sagt Daniela Scheidegger. Aktuell sei man aber daran, das zu ändern. Das Angebot solle noch bekannter werden. «Wir lassen Geflüchtete bei den Erstbegrüssungsgesprächen darauf hinweisen und tun dies auch über Deutschkurse, Websites von Partnerorganisationen oder Flyer, die an entsprechenden Orten zu finden sind.»