sda. Elf Monate nach der Festnahme des deutschen Holocaust-Leugners Ernst Zündel hat am Donnerstag der zweite Prozess gegen den Rechtsextremisten begonnen. Die Anklage lautet auf Volksverhetzung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener.
Das erste Verfahren gegen den 66-Jährigen vor dem Landgericht Mannheim war im November geplatzt, weil für den Angeklagten neue Pflichtverteidiger bestellt werden mussten. Zündel soll über eine Internet-Homepage weltweit den Holocaust abgestritten haben.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft betrieb er von Kanada und den USA aus nazistische und antisemitische Propaganda. Er habe „in pseudo-wissenschaftlicher Art den Nationalsozialismus vom Makel des Judenmordes entlasten wollen und das von nationalsozialistischen Machthabern geplante Vernichtungsschicksal der Juden geleugnet“ und den Holocaust auch als „Lügenmonstrum“ bezeichnet.
Zündel war 1958 von Deutschland nach Kanada ausgewandert. Als dort sein Antrag auf Erwerb der Staatsbürgerschaft abgelehnt wurde, siedelte er in die USA über. Dort wurde Zündel später wegen Verstosses gegen die Einwanderungsbestimmungen nach Kanada abgeschoben.
Als ein kanadisches Gericht seine Internet-Seite für verfassungswidrig erklärte, wurde er nach Deutschland ausgewiesen. Bei der Einreise wurde er festgenommen, seit März 2005 sitzt er in Untersuchungshaft.